Monat: August 2010

  • Ministerin Özkan greift Sarrazin an

    Ministerin Özkan greift Sarrazin an

    SAMSTAG, 28. AUGUST 2010, 12:24 UHR

    Hannover (dpa/lni) – Niedersachsens Sozialministerin Aygül Özkan (CDU) hat Bundesbankvorstand Thilo Sarrazin (SPD) vorgeworfen, Migranten mit seinen umstrittenen Thesen pauschal zu diskreditieren. «Es gibt unendlich viele fleißige Zuwanderer – diese verdienen Respekt, nicht Häme. Alle jene, die sich einbringen, die ihre Kinder motivieren, die Deutsch lernen, die als Arbeitnehmer Steuern zahlen, die als Unternehmer Arbeitsplätze schaffen – sie alle verdienen Respekt», sagte Özkan der «Bild»-Zeitung vom Samstag. Der frühere Berliner Finanzsenator Sarrazin wirft Ausländern in seinem neuen Buch in massiver Weise mangelnde Integrationsbereitschaft vor.

    Quelle: bild.de

  • Deutsch-turkische Rentenberatungstage in Trabzon

    Deutsch-turkische Rentenberatungstage in Trabzon

    Waehrend der Rentenberatungstage vom 21.-23.09.2010 in Trabzon konnen Fragen rund um die Rente mit Bezug zu Deutschland geklaert werden.

    Hierzu stehen Berater von der SGK wie auch von der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern zur Verfugung.

    Beratungen werden am 21.09.2010 von 10:30-17:00 Uhr sowie vom 22.-23.09.2010 jeweils von 09:30 -17:00 Uhr angeboten.

    Adresse: SGK Ek Bina, Carsi Mah. Maras Cad. / Postane Karsisi, 61200 Trabzon

    Ein Beratungstermin kann unter den Telefonnummern 0312 432 12 26 oder 0312 432 12 29,

    per Fax unter 0312 432 12 45 oder

    per E-Mail vereinbart werden unter:

    [email protected]

    QUELLE: Deutsche Botschaft Ankara – ankara.diplo.de

    URL:

  • Türkischlehrer/in gesucht

    Türkischlehrer/in gesucht

    25.08.2010
    Sehr geehrter Herr Sak,
    ich habe die Information erhalten, dass die Willy-Brandt-Gesamtschule in Bergkamen eine Lehrkraft mit den Fächern Türkisch/beliebig sucht. Es ist eine A 13 Stelle. An der Oberstufe wird demnächst Türkisch angeboten. Die Stelle ist ab Februar zu besitzen.

    Ich bitte Sie um Weiterleitung der Informationen an Alle, die in Ihrem Verteiler sind. Dafür danke ich Ihnen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

    Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW

  • Aufruf zur Antikriegsdemonstration zum Qudstag

    Aufruf zur Antikriegsdemonstration zum Qudstag

    am Samstag, den 4. September 2010

    Treffpunkt: 14.30 Uhr am Adenauerplatz
    Wegstrecke ab 15.00 Uhr: über Kudamm, Joachimstaler Strasse, Kantstrasse bis Savigny-Platz (Abschlusskundgebung)

    Der Weltkrieg ist voll im Gange, was nun?

    den neuen Teil des dritten Weltkrieges gegen den Iran verhindern und die laufenden Teilkriege beenden!
    Terror und Gewalt stoppen, Vertrauen und Frieden verbreiten!
    Hass und Feindschaft bekämpfen, Vernunft sprechen lassen!
    Die kriegstreibenden Politiker/innen abwählen. Die Demokratie retten!
    Vor allem Millionen Menschenleben retten!

    Die Antikriegsdemonstration am Qudstag ist der Marsch für den Frieden. Die „Herren der Welt“ suchen anscheinend, nach alten Rezepten aus denm 20. Jahrhundert, den Ausweg aus der selbstverschuldeten Krise in dem Krieg. Die Vernunft sagt uns, dass die Wirtschaft dem Wohlstand und das Militär der Sicherheit für die Menschen dienen soll. Aber wenige tausend unter uns 6,5 Miliarden Menschen verfügen unberechtigter Weise über den größten Teil der materiellen Macht.

    Seien es Politiker, Staatsmänner u. Staatsfrauen oder die Mächtigen der Wirtschaft. Sie scheinen fest entschlossen, schrittweise einen dritten Weltkrieg mit Millionen von Toten und weiteren verheerenden Folgen zu führen.

    Ein Krieg, der schon 2001 begann und ettapenweise fortgeführt wird. Afghanistan, Irak, Libanon, Palästina, Pakistan, Jemen, Sudan und nun Iran.
    Was für ein Zufall, dass alle Teilkriege vom Westen, also von den „freiheitlich demokratischen“ Staaten und ihrem Vorposten in der islamischen Welt, nämlich von Israel, ausgehen. Wiederum rein zufällig wird Krieg gegen die islamischen Länder geführt! Sind wir schon bei der Inszinierung der „Clash of civilizations“?

    Oder befinden wir uns bereits mitten in den neuen, modernen Kreuzzügen? Dabei ist eins sicher: der erste Verlierer des dritten Weltkrieges ist die Demokratie, die dem blutigen Wahnsinn der Mächtigen geopfert wird.
    Wir dürfen unser eigenes Schicksal und das der gesamten Menschheit nicht den bösen Kriegstreibern überlassen!
    Aus diesem Grunde appelieren wir an alle Buergerinnen, sofern sie noch bei gesundem Menschenverstand sind und nicht von den Medien verzaubert wurden,

    an der diesjährigen Qudsdemonstrationen in Berlin teilzunehmen.

    qudstag.de

  • Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer

    Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer

    Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den herkunftssprachlichen Unterricht in türkischer Sprache

    Schulamt für
    den Kreis Gütersloh
    33324 Gütersloh

    1 Stelle mit einem Stellenumfang von: 24/28 Stunden

    Der herkunftssprachliche Unterricht in Nordrhein-Westfalen hat zum Ziel, dass zugewanderte Kinder und Jugendliche ihre Herkunftssprache und die damit verbundene Landeskunde ergänzend zum regulären Unterricht erlernen und vertiefen. Er soll in der Sekundarstufe I nach und nach in ein Fremdsprachenangebot umgewandelt werden.

    Bewerbungsvoraussetzungen für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den herkunftssprachlichen Unterricht in türkischer Sprache:

    1. Die Bewerberin oder der Bewerber muss über eine Befähigung für ein Lehramt nach deutschem Recht in dem Fach der Herkunftssprache (Türkisch) verfügen.
    2. Es können auch Lehrkräfte mit einer Befähigung für Lehramt nach deutschem Recht herkunftssprachlichen Unterricht erteilen, die statt der Lehrbefähigung für das ausgeschrieben Fach des herkunftssprachlichen Unterrichts (Türkisch) die geforderte Sprachqualifikation gemäß der Kompetenzstufe C 1  nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen „lernen, lehren, beurteilen“ des Europarates nachweisen und ihre Bereitschaft zur Teilnahme an der methodisch-didaktischen Fortbildungsmaßnahme ihrer Bewerbung schriftlich verbindlich erklärt haben. Die Verpflichtung zur Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme entfällt, wenn die Lehrkraft bereits eine Lehrbefähigung für eine Fremdsprache erworben hat.
    3. Sollten keine Bewerbungen von Bewerberinnen oder Bewerbern eingehen, die die Voraussetzungen nach Nummer 1 oder 2 erfüllen, können auch ausnahmsweise Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die
      1. über eine Lehramtsprüfung des Heimatlandes in der Sprache Türkisch verfügen oder
      2. über einen deutschen oder russischen Hochschulabschluss im Fach Türkisch verfügen.

    In den Fällen unter Nummer 3 müssen die Bewerberinnen und Bewerber

    • die Bereitschaft zur Teilnahme an einer didaktisch-methodischen Fortbildung schriftlich verbindlich erklärt haben und
    • an einem einwöchigen Orientierungsseminar teilnehmen.

    Alle Bewerberinnen und Bewerber aus einem Land außerhalb des deutschen Sprachraumes haben deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen, die einen Einsatz im Unterricht und die Wahrnehmung aller Lehrertätigkeiten erlauben.

    Der Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch:

    1. den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache oder
    2. das Große Sprachdiplom des Goethe-Instituts mit mindestens der Gesamtnote „gut“ oder
    3. die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium, das vom Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen durchgeführt wird (und einmalig wiederholt werden kann) oder
    4. einen anderen durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung zugelassenen Sprachnachweis.

    Der Einsatz erfolgt vorrangig an verschiedenen Schulen im Kreis Gütersloh. Zudem findet der Unterricht in der Regel am Nachmittag statt. Es soll ein möglichst flächendeckendes Unterrichtsangebot gemäß den Lehrplänen des Landes NRW für den herkunftssprachlichen Unterricht für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Förderschulen und der weiterführenden Schulen aufgebaut werden.

    Alle geforderten Einstellungsvoraussetzungen müssen zwingend bis zum Ende der Bewerbungsfrist schriftlich (z. B. Studiennachweise, Schulabschlusszeugnisse, Arbeitszeugnisse bzw. Arbeitsverträge) nachgewiesen werden. Als Nachweise werden nur schriftliche Bestätigungen Dritter anerkannt. Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig einzureichen; seitens des zuständigen Schulamtes erfolgt keine Benachrichtigung über fehlende Unterlagen.

    Anerkennungen von Studienabschlüssen als Lehrbefähigung oder Erste Staatsprüfung für ein Lehramt können bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachgereicht werden.

    Die Einstellung einer Bewerberin oder eines Bewerbers gemäß der Nummern 1 und 2 erfolgt unbefristet.

    Die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern aus einem nicht deutschsprachigen Land werden für 2 Jahre befristet eingestellt.

    Die Vergütung erfolgt als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftiger nach dem TV-L und den einschlägigen Eingruppierungserlassen.

    Die Stelle kann zum 01.02.2011 besetzt werden.

    Bewerbungen sind bis zum 08. September 2010 das Schulamt des Kreises Gütersloh, 33324 Gütersloh, zu richten.

    Bewerbungen von Schwerbehinderten sind besonders erwünscht.

    Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den herkunftssprachlichen Unterricht in türkischer Sprache

    Schulamt für
    die Stadt Bielefeld
    Ravensberger Straße 12
    33602 Bielefeld

    2 Stellen mit einem Stellenumfang von jeweils: 18/28 Stunden

    Der herkunftssprachliche Unterricht in Nordrhein-Westfalen hat zum Ziel, dass zugewanderte Kinder und Jugendliche ihre Herkunftssprache und die damit verbundene Landeskunde ergänzend zum regulären Unterricht erlernen und vertiefen. Er soll in der Sekundarstufe I nach und nach in ein Fremdsprachenangebot umgewandelt werden.

    Bewerbungsvoraussetzungen für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den herkunftssprachlichen Unterricht in türkischer Sprache:

    1. Die Bewerberin oder der Bewerber muss über eine Befähigung für ein Lehramt nach deutschem Recht in dem Fach der Herkunftssprache (Türkisch) verfügen.
    2. Es können auch Lehrkräfte mit einer Befähigung für Lehramt nach deutschem Recht herkunftssprachlichen Unterricht erteilen, die statt der Lehrbefähigung für das ausgeschrieben Fach des herkunftssprachlichen Unterrichts (Türkisch) die geforderte Sprachqualifikation gemäß der Kompetenzstufe C 1  nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen „lernen, lehren, beurteilen“ des Europarates nachweisen und ihre Bereitschaft zur Teilnahme an der methodisch-didaktischen Fortbildungsmaßnahme ihrer Bewerbung schriftlich verbindlich erklärt haben. Die Verpflichtung zur Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme entfällt, wenn die Lehrkraft bereits eine Lehrbefähigung für eine Fremdsprache erworben hat.
    3. Sollten keine Bewerbungen von Bewerberinnen oder Bewerbern eingehen, die die Voraussetzungen nach Nummer 1 oder 2 erfüllen, können auch ausnahmsweise Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die
      1. über eine Lehramtsprüfung des Heimatlandes in der Sprache Türkisch verfügen oder
      2. über einen deutschen oder türkischen Hochschulabschluss im Fach Türkisch verfügen.

    In den Fällen unter Nummer 3 müssen die Bewerberinnen und Bewerber

    • die Bereitschaft zur Teilnahme an einer didaktisch-methodischen Fortbildung schriftlich verbindlich erklärt haben und
    • an einem einwöchigen Orientierungsseminar teilnehmen.

    Alle Bewerberinnen und Bewerber aus einem Land außerhalb des deutschen Sprachraumes haben deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen, die einen Einsatz im Unterricht und die Wahrnehmung aller Lehrertätigkeiten erlauben.

    Der Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch:

    1. den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache oder
    2. das Große Sprachdiplom des Goethe-Instituts mit mindestens der Gesamtnote „gut“ oder
    3. die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium, das vom Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen durchgeführt wird (und einmalig wiederholt werden kann) oder
    4. einen anderen durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung zugelassenen Sprachnachweis.

    Der Einsatz erfolgt vorrangig an verschiedenen Schulen im Bereich der Stadt Bielefeld. Zudem findet der Unterricht in der Regel am Nachmittag statt. Es soll ein möglichst flächendeckendes Unterrichtsangebot gemäß den Lehrplänen des Landes NRW für den herkunftssprachlichen Unterricht für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Förderschulen und der weiterführenden Schulen aufgebaut werden.

    Alle geforderten Einstellungsvoraussetzungen müssen zwingend bis zum Ende der Bewerbungsfrist schriftlich (z. B. Studiennachweise, Schulabschlusszeugnisse, Arbeitszeugnisse bzw. Arbeitsverträge) nachgewiesen werden. Als Nachweise werden nur schriftliche Bestätigungen Dritter anerkannt. Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig einzureichen; seitens des zuständigen Schulamtes erfolgt keine Benachrichtigung über fehlende Unterlagen.

    Anerkennungen von Studienabschlüssen als Lehrbefähigung oder Erste Staatsprüfung für ein Lehramt können bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachgereicht werden.

    Die Einstellung einer Bewerberin oder eines Bewerbers gemäß der Nummern 1 und 2 erfolgt unbefristet.

    Die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern aus einem nicht deutschsprachigen Land werden für 2 Jahre befristet eingestellt.

    Die Vergütung erfolgt als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftiger nach dem TV-L und den einschlägigen Eingruppierungserlassen.

    Die Stelle kann zum sofortigen Zeitpunkt besetzt werden.

    Bewerbungen sind bis zum 08. September 2010 an das Schulamt der Stadt Bielefeld, Ravensberger Straße 12, 33602 Bielefeld,  zu richten.

    Bewerbungen von Schwerbehinderten sind besonders erwünscht.

    Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer

    für den herkunftssprachlichen Unterricht in türkischer Sprache

    Schulamt für die Stadt Remscheid

    Schützenstr. 57 Telefon: 02191/ 16-2545

    42853 Remscheid Fax: 02191/ 16-3369

    Stellenumfang: 28 Wochenstunden

    Aufgabe des herkunftssprachlichen Unterrichts ist es, auf der Grundlage des gültigen Lehrplans die herkunftssprachlichen Fähigkeiten zugewanderter Kinder und Jugend-lichen in Wort und Schrift zu erhalten und zu erweitern sowie die für die Landeskun-de wichtigen Inhalte zu vermitteln.

    Bewerbungsvoraussetzungen für Lehrerinnen und Lehrer für den herkunfts-sprachlichen Unterricht in türkischer Sprache:

    1.

    Die Bewerberin oder der Bewerber muss über

    ein in Nordrhein-Westfalen erworbenes Lehramt oder über ein nach nordrhein-westfälischen Vorschriften anerkanntes Lehramt eines anderen Bundeslandes oder eines anderen Landes im Fach Türkisch oder

    über ein in Nordrhein-Westfalen erworbenes Lehramt oder über ein nach nordrhein-westfälischen Vorschriften anerkanntes Lehramt eines anderen Bundeslandes oder eines anderen Landes in anderen Fächern sowie zusätz-lich über eine Sprachqualifikation gemäß der Kompetenzstufe C 1 für Türkisch (nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen „lernen, lehren, beur-teilen“ des Europarates) verfügen.

    In diesem Fall ist zusätzlich die Bereitschaftserklärung zur Teilnahme an einer didaktischen und methodischen Fortbildung „Herkunftssprachenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ gemäß des Runderlasses zur Fort- und Weiterbildung vom 27.04.2004 (BASS 20-22 Nr. 8) beizulegen.

    Diese Bewerber werden entsprechend der Lehramtsbefähigung im regulären Un-terricht und im herkunftssprachlichen Unterricht eingesetzt.

    2. Sollten keine Bewerbungen von Bewerberinnen oder Bewerbern eingehen, die die Voraussetzungen nach Nummer 1 erfüllen, können auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die

    über eine ausländische Lehramtsprüfung für das Fach Türkisch verfügen oder

    über einen deutschen oder ausländischen Hochschulabschluss im Fach Tür-kisch verfügen,

    In beiden Fällen müssen die Bewerber eine schriftliche Bereitschaftserklärung zur Teilnahme an einer didaktischen und methodischen Fortbildung „Herkunftsspra-chenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ gemäß des Runderlasses zur Fort- und Weiterbildung vom 27.04.2004 (BASS 20-22 Nr. 8) beilegen,

    sowie an einem einwöchigen Orientierungsseminar (BASS 20-11 Nr. 5) teilneh-men. Das Seminar findet unmittelbar vor Beginn des Schuljahres bzw. vor Beginn des Schulhalbjahres statt, zu dem die Lehrkraft ihre Unterrichtstätigkeit aufnimmt.

    In beiden Fällen erfolgt die Einstellung zunächst befristet zum Zwecke der Erpro-bung für maximal 2 Jahre.

    Alle Bewerberinnen und Bewerber aus einem Land außerhalb des deutschen Sprachraumes haben deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen, die einen Einsatz im Unterricht und die Wahrnehmung aller Lehrertätigkeiten erlauben. Der Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch:

    den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache oder

    das Große Sprachdiplom des Goethe-Instituts mit mindestens der Gesamtnote „gut“ oder

    die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium, das vom Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen durchgeführt wird oder

    einen anderen durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung zugelassenen Sprachnachweis.

    Im Übrigen sind von ausländischen Lehrkräften die Anforderungen des gem. Runder-lasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und des Innenminsteriums zu Aufenthaltsgenehmigungen für ausländische Lehrkrafte an deutschen Schulen vom 02.07.2008 (BASS 21-08 Nr. 1.1) zu erfüllen.

    Der Einsatz erfolgt vorrangig an verschiedenen Schulen in Remscheid. Bei Bedarf kann der Einsatz im Wege einer Abordnung auch an Schulen anderer Schulamtsbe-zirke stattfinden. Zudem findet der Unterricht in der Regel am Nachmittag statt. Es soll ein möglichst flächendeckendes Unterrichtsangebot gemäß den Lehrplänen des Landes NRW für den herkunftssprachlichen Unterricht für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Förderschulen und der weiterführenden Schulen aufgebaut werden.

    Alle geforderten Einstellungsvoraussetzungen müssen zwingend bis zum Ende der Bewerbungsfrist schriftlich (z. B. Studiennachweise, Schulabschlusszeugnisse, Ar-beitszeugnisse bzw. Arbeitsverträge, ausländische Hochschulzeugnisse in beglau-bigter deutscher Übersetzung durch staatl. anerkannte Übersetzungsbüros) nachge-wiesen werden. Als Nachweise werden nur schriftliche Bestätigungen Dritter aner-kannt.

    Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig einzureichen; auf Grund der zu erwar-tenden hohen Bewerberzahlen kann seitens des zuständigen Schulamtes keine Be-nachrichtigung über fehlende Unterlagen erfolgen.

    Anerkennungen von Studienabschlüssen als Lehrbefähigung nach nordrhein-west-fälischem Recht oder Nachweise über Lehramtsprüfung des Heimatlandes können bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachgereicht werden.

    Die Einstellung einer Bewerberin oder eines Bewerbers gemäß Nummer 1 erfolgt unbefristet. Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraus-setzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgesehen.

    In den übrigen Fallgruppen erfolgt die Vergütung als Tarifbeschäftigte / Tarifbeschäf-tigter nach dem TV-L und den einschlägigen Eingruppierungserlassen.

    Die Stelle ist schnellstmöglichst zu besetzen.

    Bewerbungen sind bis zum 10.09.2010 an das Schulamt für die Stadt Remscheid, Schützenstr. 57 in 42853 Remscheid zu richten. Es gilt das Datum des Eingangs beim Schulamt. Elektronische Bewerbungen sind nicht zulässig.

    Bewerbungen von Schwerbehinderten sind besonders erwünscht.

    Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer

    für den herkunftssprachlichen Unterricht in türkischer Sprache

    Schulamt für die Stadt Oberhausen

    Bahnhofstr. 66 Telefon: 0208/825-2206

    46145 Oberhausen Fax: 0208/825-5403

    Stellenumfang: insgesamt sind 2 Vollzeit-Stellen mit je 28 Wochenstunden zu beset-zen

    Aufgabe des herkunftssprachlichen Unterrichts ist es, auf der Grundlage des gültigen Lehrplans die herkunftssprachlichen Fähigkeiten zugewanderter Kinder und Jugend-lichen in Wort und Schrift zu erhalten und zu erweitern sowie die für die Landeskun-de wichtigen Inhalte zu vermitteln.

    Bewerbungsvoraussetzungen für Lehrerinnen und Lehrer für den herkunfts-sprachlichen Unterricht in türkischer Sprache:

    1.

    Die Bewerberin oder der Bewerber muss über

    ein in Nordrhein-Westfalen erworbenes Lehramt oder über ein nach nordrhein-westfälischen Vorschriften anerkanntes Lehramt eines anderen Bundeslandes oder eines anderen Landes im Fach Türkisch oder

    über ein in Nordrhein-Westfalen erworbenes Lehramt oder über ein nach nordrhein-westfälischen Vorschriften anerkanntes Lehramt eines anderen Bundeslandes oder eines anderen Landes in anderen Fächern sowie zusätz-lich über eine Sprachqualifikation gemäß der Kompetenzstufe C 1 für Türkisch (nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen „lernen, lehren, beur-teilen“ des Europarates) verfügen.

    In diesem Fall ist zusätzlich die Bereitschaftserklärung zur Teilnahme an einer didaktischen und methodischen Fortbildung „Herkunftssprachenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ gemäß des Runderlasses zur Fort- und Weiterbildung vom 27.04.2004 (BASS 20-22 Nr. 8) beilegen.

    Diese Bewerber werden entsprechend der Lehramtsbefähigung im regulären Un-terricht und im herkunftssprachlichen Unterricht eingesetzt.

    2. Sollten keine Bewerbungen von Bewerberinnen oder Bewerbern eingehen, die die Voraussetzungen nach Nummer 1 erfüllen, können auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die

    über eine ausländische Lehramtsprüfung für das Fach Türkisch verfügen oder

    über einen deutschen oder ausländischen Hochschulabschluss im Fach Tür-kisch verfügen,

    In beiden Fällen müssen die Bewerber eine schriftliche Bereitschaftserklärung zur Teilnahme an einer didaktischen und methodischen Fortbildung „Herkunftsspra-chenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ gemäß des Runderlasses zur Fort- und Weiterbildung vom 27.04.2004 (BASS 20-22 Nr. 8) beilegen,

    sowie an einem einwöchigen Orientierungsseminar (BASS 20-11 Nr. 5) teilneh-men. Das Seminar findet unmittelbar vor Beginn des Schuljahres bzw. vor Beginn des Schulhalbjahres statt, zu dem die Lehrkraft ihre Unterrichtstätigkeit aufnimmt.

    In beiden Fällen erfolgt die Einstellung zunächst befristet zum Zwecke der Erpro-bung für maximal 2 Jahre.

    Alle Bewerberinnen und Bewerber aus einem Land außerhalb des deutschen Sprachraumes haben deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen, die einen Einsatz im Unterricht und die Wahrnehmung aller Lehrertätigkeiten erlauben. Der Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch:

    den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache oder

    das Große Sprachdiplom des Goethe-Instituts mit mindestens der Gesamtnote „gut“ oder

    die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium, das vom Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen durchgeführt wird oder

    einen anderen durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung zugelassenen Sprachnachweis.

    Im Übrigen sind von ausländischen Lehrkräften die Anforderungen des gem. Runder-lasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und des Innenminsteriums zu Aufenthaltsgenehmigungen für ausländische Lehrkrafte an deutschen Schulen vom 02.07.2008 (BASS 21-08 Nr. 1.1) zu erfüllen.

    Der Einsatz erfolgt vorrangig an verschiedenen Schulen in Oberhausen. Bei Bedarf kann der Einsatz im Wege einer Abordnung auch an Schulen anderer Schulamtsbe-zirke stattfinden. Zudem findet der Unterricht in der Regel am Nachmittag statt. Es soll ein möglichst flächendeckendes Unterrichtsangebot gemäß den Lehrplänen des Landes NRW für den herkunftssprachlichen Unterricht für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Förderschulen und der weiterführenden Schulen aufgebaut werden.

    Alle geforderten Einstellungsvoraussetzungen müssen zwingend bis zum Ende der Bewerbungsfrist schriftlich (z. B. Studiennachweise, Schulabschlusszeugnisse, Ar-beitszeugnisse bzw. Arbeitsverträge, ausländische Hochschulzeugnisse in beglau-bigter deutscher Übersetzung durch staatl. anerkannte Übersetzungsbüros)) nach-gewiesen werden. Als Nachweise werden nur schriftliche Bestätigungen Dritter aner-kannt.

    Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig einzureichen; auf Grund der zu erwar-tenden hohen Bewerberzahlen kann seitens des zuständigen Schulamtes keine Be-nachrichtigung über fehlende Unterlagen erfolgen.

    Anerkennungen von Studienabschlüssen als Lehrbefähigung nach nordrhein-west-fälischem Recht oder Nachweise über Lehramtsprüfung des Heimatlandes können bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachgereicht werden.

    Die Einstellung einer Bewerberin oder eines Bewerbers gemäß Nummer 1 erfolgt unbefristet. Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraus-setzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgesehen.

    In den übrigen Fallgruppen erfolgt die Vergütung als Tarifbeschäftigte / Tarifbeschäf-tigter nach dem TV-L und den einschlägigen Eingruppierungserlassen.

    Die Stellen sind schnellstmöglichst zu besetzen.

    Bewerbungen sind bis zum 17.09.2010 an das Schulamt für die Stadt Oberhausen, Bahnhofstr. 66 in 46145 Oberhausen zu richten. Es gilt das Datum des Eingangs beim Schulamt. Elektronische Bewerbungen sind nicht zulässig.

    Bewerbungen von Schwerbehinderten sind besonders erwünscht.

  • Liste der Schulen in NRW

    Liste der Schulen in NRW

    Liste der Schulen in NRW an denen vorher Türkisch als Muttersprache oder als Wahlpflichtfach angeboten wurde aber seit einiger Zeit abgeschafft worden ist.

    Aachen

    1. Hugo Junkers Real Schule

    Alsdorf

    1. Grundschule Alsdorf

    2. Hauptschule Alsdorf

    3. Gymnasium Alsdorf

    4. Gesamtschule Alsdorf

    Beckum und Umgebung

    1. GGS Rolandschule

    2. Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule

    3. GGS Sonnenschule

    Bergkamen

    1. Willy-Brandt-Gesamtschule

    (hier wird Türkisch als WP 1 angeboten. Trotz Schülerwillen wird es aber nicht als Abiturfach zugelassen)

    Bestwig

    1. Franz Hoffmeister Hauptschule, Zum Schulzentrum 1, 59909 Bestwig

    Bielefeld

    1. Grundschule Hillegossen, Detmolder Str.613, 33699 Bielefeld

    2. Gesamtschule Stieghorst, Am Wortkamp 3, 33605 Bielefeld

    Bottrop

    1. Gustav-Heineman-Realschule, Paßstr. 12,46236 Bottrop

    2. Marie-Curie-Realschule, Friedrich-Ebert str.120, 46236 Bottrop

    3. Hauptschule Lehmkuhle, Altersüdring 20, 46236 Bottrop

    4. Grundschule Ebel

    5. Nikolaus-Gross Grundschule, Förenkampstr.15

    Castrop Rauxel

    1. GGS Am Hügel

    2. GGS Am Busch

    3. GGSe Cottenburg

    4. GGS Wilhelmschule

    Dortmund

    1. Gesamtschule Scharnhorst, Mackenrothweg 15, 44328 Dortmund

    2. Heisenberg Gymnasium, Dortmund-Eving

    3. Hauptschule Kirchlinde, Dortmund-Kirchlinde

    4. Widey Grundschule, Dortmund-Kirchlinde

    5. Droste-Hüllshof-Realschule, Dortmund-Kirchlinde

    6. Gilden Grundschule

    7. Heisenberg Gymnasium Dortmund-Eving

    8. Hauptschule Kirchlinde Dortmund-Kirchlinde ?

    (nicht sicher ob hier vorher Türkischangebot bestand)

    9. Widey Grundschule Dortmund-Kirchlinde ?

    (nicht sicher ob hier vorher Türkischangebot bestand)

    10. Droste-Hüllshof-Realschule Dortmund-Kirchlinde ?

    (nicht sicher ob hier vorher Türkischangebot bestand)

    Duisburg

    1. Gesamtschule Duisburg-Süd

    2. Grundschule-Böhme str.

    3. Hauptschule-Langestr.

    4. Grundschule Friedenstr, 47053 Duisburg (Hochfeld)

    5. Gesamtschule Globus am Dellplatz (hier besteht noch ein Türkischangebot, aber die Einführung Türkisch als WP1 wurde seitens der Lehrer verhindert)

    Düsseldorf

    1. Realschule Luisenstr

    2. Goethe Gymnasium (soll ab 2012 abgeschafft werden?)

    3. KGS Einsiedelstr

    4. GGS Walther-Rathenau-Str. 15

    5. GGS Bingener Weg 10

    6. KGS Kempkensweg 291

    7. GHS Bernburger Str. 44

    8. Dieter Forte Gesamtschule,Heidelberger Straße 75,40229 Düsseldorf

    (Hier wurden letztes Jahr mehr als 100 Unterschriften gesammelt. Trotzdem hat sich die Schulleitung gegen die Weiterführung des Faches Türkisch als WP1 entschieden, weil Sie angeblich keinen geeigneten Lehrer gefunden haben)

    Eschweiler

    1. Katholische Eduard-Mörike Grundschule

    Essen

    1. Grundschule Bückmannshof

    2. Bertha Krupp Realschule

    (Das Türkischangebot wurde eingestellt, weil die Kinder in den Pausen türkisch geredet haben. Die Schulleitung hat der entsprechenden MSU Lehrerin untersagt die Eltern diesbezüglich anzuschreiben)

    3. Hövelschule

    4. Theodor-Goldschmidt-Realschule

    5. Bertha-Krupp-Realschule

    Gelsenkirchen

    1. Ev. Gesamtschule Gelsenkirchen Laarstr. 41, 45889 Gelsenkirchen

    (Obwohl sich in der Schulkonferenz alle Lehrer sich für Türkisch ausgesprochen haben, hat der Schulträger das Angebot gestrichen)

    2. GGS Dörmannsweg, Dörmannsweg 23, 45888 Gelsenkirchen

    Gladbeck

    1. Käthe Kollwitz Grundschule

    Hagen

    1. Fritz-Steinhoff-Gesamtschule, Am Bügel 20, 58099 Hagen

    2. Gesamtschule Haspe, Kirmesplatz 2, 58135 Hagen

    3. Gesamtschule Eilpe, Wörthstr 30, 58091 Hagen

    4. Ernst-Eversbusch-Hauptschule, Berlinerstr 109, 58135 Hagen

    5. Realschule Haspe, Kurzestr 3, 58135 Hagen

    Hückelhoven

    1. Hauptschule Hückelhoven, In der Schlee, 41836 Hückelhoven.

    (Hier wird diskutiert Türkisch einzuführen. Einige Lehrer sprechen sich dagegen aus und drohen mit Verlassen der Schule falls türkisch eingeführt wird.)

    2. Realschule Ratheim.

    (Hier wird seit 28 Jahren bestehendes Türkischangebot abgeschafft, obwohl es auch als zweite Fremdsprache angeboten wurde. Das Regierungspräsidium Köln hatte diese Schule als Vorzeigeschule deklariert. Über 500 Unterschriften wurden für den Erhalt des Türkischangebotes gesammelt (ohne Erfolg))

    Herne

    1. Erich-Fried Gesamtschule, Grabenstraße 14, Herne

    Kamen

    1. Gesamtschule Kamen

    Köln

    1. GGS Bernkasteler Straße, Köln Zollstock

    (Nach dem Tod des Lehrers wurde das Türkischangebot gestrichen)

    Neuss

    1. Ganztagshauptschule Norf, 41469 Neuss

    (kein Türkischunterricht obwohl fast 1/3 der Schülerschaft türkischen Migrationshintergrund haben)

    Oberhausen

    In diesen Schulen wurde Türkischangebot abgeschafft:

    1. Bertha von Suttner- Gymnasium

    2. GGS Königschule

    3. GGS Havenstein

    4. GGS Schwarze Heide

    5. Otfired-Preußler Schule (Förderschule)

    6. GGS Astrid Lindgren

    7. GGS Bismarck

    8. GGS Emscher

    9. GGS Am Froschenteich

    10. GGS Knappen

    11. GGS Hegel

    12. GGS Josef

    In diesen Schulen wird in kürze vermutlich kein Türkisch mehr angeboten:

    13. Hauptschule Bermensfeld 14. GGS Alsfeld 15. Hauptschule Lirich

    Oer-Erkenschwick

    1. GGS Ewaldschule, Grüner Weg 28, 45739 Oer-Erkenschwick

    Pulheim

    1.Hautschule Pulheim,Escher Str 88, 50259 Pulheim

    Recklinghausen

    1. GGS Ortlohschule, Ortlohstr 54-58, 45663 Recklinghausen

    Übach-Pallenberg

    1. Willi Brand Gesamtschule, Comeniusstr, 52531 Übach

    Velbert

    1. Realschule Kastanienallee

    2. Gesamtschule Velbert Mitte

    Insgesamt 86 Schulen

  • Antrag auf Einrichtung von Türkisch als Wahlpflichtfach

    Antrag auf Einrichtung von Türkisch als Wahlpflichtfach

    An das

    Ministerium für Schule und Weiterbildung
    z.Hd. Frau Ohlms, Referat 621
    Völklinger Str. 49
    40221 Düsseldorf

    Nachrichtlich an:

    Die Schule…………………………………………………………………………………………………

    Das Schulamt der Stadt……………………………………………………………………………..

    Betrifft: Antrag auf Einrichtung von Türkisch als Wahlpflichtfach bzw. als Muttersprachlicher Unterricht und die Besetzung von Stellen für das jeweilige Fach

    Sehr geehrte/r Damen und Herren,

    in der Schule…………………………………………………………………………………………………………… ist zur Zeit kein Angebot im Fach Türkisch vorhanden.

    Hiermit beantragen wir, dass so schnell wie möglich das Fach Türkisch in der o.g. Schule eingerichtet und eine Lehrkraft eingestellt wird.

    Mit freundlichen Grüssen

    Name Vorname Name des Kindes Klasse Adresse Unterschrift

    Ministerium für Schule und Weiterbildung, Völklinger Str. 49, 40221 Düsseldorf

    Frau Ohlms, Referat 621, Tel.: 0211- 58 67 35 61

  • ERFOLGREICH ANGEKOMMEN

    ERFOLGREICH ANGEKOMMEN

    EINLADUNG

    „ERFOLGREICH ANGEKOMMEN“

    Zur Ausstellungseröffnung am Donnerstag, 26.August 2010, 17:00 Uhr, laden wir Sie sowie Ihre Freundinnen und Freunde herzlich in die Sparkasse der Stadt Iserlohn ein.

    BEGRÜSSUNG

    Dr. Christoph Krämer
    Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse der Stadt Iserlohn

    Dr. Peter Paul Ahrens
    Bürgermeister der Stadt Iserlohn

    Über Ihr Kommen würden wir uns sehr freuen.

  • INTERKULTURELLES SCHACHTURNIER

    INTERKULTURELLES SCHACHTURNIER

    INTERKULTURELLES SCHACHTURNIER: zehnjähriges Bestehen des SATRANÇ CLUB 2000

    Tag/Uhrzeit: Sonntag, 26. September 2010, 13-18 Uhr

    Ort: City Hotel Köln am Neumarkt, Clemensstr. 8, 50676 Köln (Neumarkt, Kölner Zentrum)

    Beschreibung: SATRANÇ TURNUVASI

    Viertes Schnellschachturnier des interkulturellen Schachvereines “SATRANÇ CLUB 2000“. Motto des diesjährigen Turnieres ist der vom Europarat bestimmte europäische Tag der Sprachen. Daher der Slogan: “WIR SPIELEN IN EINER SPRACHE – BIZ AYNI DILDEN OYNUYORUZ“

    – Turniermodus: 7 Runden Schweizer System, Bedenkzeit 15 Min, ca. 30 Spieler

    – Eintreffen am Spielort bis 12:30 Uhr für die aktiven Teilnehmer erbeten

    – Preise: Sachpreise für die drei erstplazierten Spieler, außerdem einen Sonderpreis für den besten Jugendlichen bis 18 Jahre und den besten Senior ab 50 Jahren

    – Startgeld bzw. Schutzgebühr: 5 € pro Spieler / 2 € pro Jugendlichen bis 18 Jahre, zu entrichten am Turniertag

    Anmeldung bitte per Mail bei:

    [email protected] (Namensangabe der Spieler mit Tel. und Adresse erbeten) oder alternativ tel. unter 01799425521 bzw. 01795205741

    – Weitere Details bei Bedarf unter www.satranc.de.vu .

    – Auch wenn man sich eine Begrenzung der Teilnehmerzahl aufgrund der Räumlichkeiten vorbehält: Eintritt frei und offen für alle interessierten Zuschauer, ob mit oder ohne Vorkenntnisse!

    Ansprechpartner:

    Herr Güven Manay Tel. 01799425521
    Herr Izzet Yilmaz Tel. 01795205741
    [email protected]
    www.satranc.de.vu

    Turnierplakat

  • Tel Aviv: Schiesserei in türkischer Botschaft

    Tel Aviv: Schiesserei in türkischer Botschaft

    Tel Aviv: Schiesserei in türkischer Botschaft – Palästinenser verschanzte sich

    18.8.2010

    Israel

    Tel Aviv: Schiesserei in türkischer Botschaft – Palästinenser verschanzte sich
    Von Israel fallengelassen und von der Palästinensischen Autonomiebehörde verfolgt, so fühlt sich Angaben zufolge ein palästinensischer Kollaborateuer, der sich am Dienstagabend in der türkischen Botschaft in Tel Aviv für mehrere Stunden verschanzte und politisches Asyl in der Türkei forderte.
    (…)

    Quelle:

    verschanzte-sich-20928

  • Rache für die „Mavi Marmara“

    Rache für die „Mavi Marmara“

    Rache für die „Mavi Marmara“

    Zumindest im Film: Türkische Serie „Tal der Wölfe“ zeigt Israelis als Kindermörder
    von Boris Kálnoky

    Istanbul – Ende Mai versuchte ein von islamischen Aktivisten geführter „Hilfskonvoi“ die israelische Blockade des Gaza-Streifens zu durchbrechen. Auf dem Flaggschiff „Mavi Marmara“ leistete eine Gruppe von rund 50 Militanten der Fundamentalisten-Bewegung Milli Görüs und deren „karitativen“ Unterorganisation IHH gewaltsam Widerstand, als israelische Kommandos das Schiff enterten. Das Ergebnis waren neun tote Türken, viele Verletzte und ein internationaler Aufschrei der Empörung gegen Israel.
    (…)
    Quelle:

  • Einladung

    Einladung

    Einladung

    Zeit: Samstag, den 18.9.2010
    Beginn: 14.00 Uhr
    Ort: Malberg 1 · 53547 Hausen (Wied) Deutschland

    Thema: Impulsvortrag der Aleviten/Bektaschiten zum Thema Versöhnung (und auch Selbstvorstellung der ABK e.V.)

    Interessenten sind herzlich willkommen.

    Um Anmeldungen wir erbeten bis zum 16.9.2010.

    Kontakt:
    Dr. Askim Müller-Bozkurt
    E-Mail: [email protected]

    Organisation:
    Alevitisch-Bektaschitisches Kulturinstitut (ABK) e.V. und Internationales Forschungsinstitut für Wirtschaft, Politik und Bildung (IFWPB) e.V. (www.ifwp.eu) – Kreis der Versöhnung zwischen den Religionen und Kulturen

    Hintergrundinformation zum Kreis der Versöhnung zwischen den Religionen und Kulturen:

    Der Kreis der Versöhnung wurde seit Anfang des Jahres 2010 von Professor Ludwig Schmahl, Diakon Hans Gerd Grevelding, Christian Gosberg und Dr. Askim Müller-Bozkurt initiiert. Im Rahmen unserer interkulturellen Begegnungen haben wir uns bislang im Erzbistum Köln und bei der Alevitischen Gemeinde in Köln getroffen.
    Das Ziel des Kreises besteht darin, Gemeinschaften in Deutschland kennen zu lernen, Gemeinschaften darin zu unterstützen über das Kennenlernen hinaus gemeinschaftlich etwas im Sinne der Versöhnung anzugehen, Stereotypen aufzudecken und sie im Rahmen von interkulturellen Trainings anzugehen und somit einen zentralen Punkt der Arbeit des Kreises auf Deutschland zu verlegen.

    Wir haben uns auf Vorschlag von Professor Schmahl auf nachfolgende Definition geeinigt:

    „Versöhnen ist das Bemühen, ein Verständnis zwischen unterschiedlichen Standpunkten, Sichtweisen und Interessen zu entwickeln, sich gegenseitig kennen zu lernen und Trennung zu beseitigen.“

    Es geht um das Ziel, Frieden zu schaffen und Frieden zu sichern.

  • Netanjahu: Hoffen auf direkte Friedensgespräche in Kürze

    Netanjahu: Hoffen auf direkte Friedensgespräche in Kürze

    Bild: © 2010 AFP

    Netanjahu: Hoffen auf direkte Friedensgespräche in Kürze
    Dienstag, 17. August 2010

    Athen (Reuters) – Israel hofft nach den Worten von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu, schon bald direkte Verhandlungen mit den Palästinensern aufnehmen zu können.

    „Wir sind bereit, nach Kairo, Washington oder sonst wo zu fahren, um diesen Prozess in Gang zu bekommen“, sagte Netanjahu am Montag nach Gesprächen mit dem griechischen Ministerpräsidenten Giorgos Papandreou in Athen. Nahost-Vermittler bemühen sich derzeit verstärkt um eine Basis für die ersten direkten Gespräche der Konfliktparteien seit fast zwei Jahren. Netanjahu hat wiederholt darauf bestanden, dass es für unmittelbare Gespräche keine Vorbedingungen geben dürfe.

    Palästinenser-Präsident Mahmud Abbas verlangt dagegen, dass das Ziel eines eigenen Palästinenser-Staates vorab als Grundlage einer Unterredung vereinbart wird. Zuletzt hatte sich auch US-Außenministerin Hillary Clinton in die Vermittlungen eingeschaltet und Netanjahu zu Friedensgesprächen gedrängt.

    Netanjahus Griechenland-Reise interpretieren Experten als Versuch Israels, sich angesichts der Spannungen mit der Türkei andere strategische Partner im Mittelmeerraum zu sichern. Ministerpräsident Papandreou unterstützte Netanjahus Aufruf zu sofortigen Gesprächen mit den Palästinensern. Griechenland werde dazu mit allen Mitteln beitragen, sagte Papandreou.
    Quelle:

  • El-Kaida-Vize wirft Türkei Kooperation mit Israel vor

    El-Kaida-Vize wirft Türkei Kooperation mit Israel vor

    Bild: Sawahiri

    SITE: El-Kaida-Vize wirft Türkei Kooperation mit Israel vor

    (AFP) – 16.8.2010

    Dubai — Der Vize-Chef des Terrornetzwerks El Kaida, Aiman el Sawahiri, hat laut einer ihm zugeordneten neuen Botschaft der Türkei vorgeworfen, mit Israel zu kooperieren und in Afghanistan für den Tod von Muslimen verantwortlich zu sein. In einer im Internet veröffentlichten Audiobotschaft forderte ein Mann, den das auf islamistische Websites spezialisierte US-Unternehmen SITE als Sawahiri identifizierte, das türkische Volk müsse von seiner Regierung verlangen, die Zusammenarbeit mit Israel einzustellen.

    (…)
    Quelle:

  • Gericht: „Islam-Holding“ hat Anleger sittenwidrig geschädigt

    Gericht: „Islam-Holding“ hat Anleger sittenwidrig geschädigt

    17.8.2010
    Gericht: „Islam-Holding“ hat Anleger sittenwidrig geschädigt

    Nürnberg/Fürth – Das Unternehmen versprach ein „gottgefälliges Investment“, am Ende ging es vor allem um privaten Profit: Eine sogenannte Islam-Holding muss nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg 13 000 Euro Schadenersatz an einen in Fürth lebenden Türken zahlen.
    Nach Ansicht des OLG war das Geschäftsmodell der Holding auf eine „sittenwidrige, vorsätzliche Schädigung der Anleger“ ausgelegt, heißt es in dem Urteil, das einen Richterspruch des Landgerichts Nürnberg-Fürth bestätigte.

    (…)
    Quelle:

    Anleger-sittenwidrig-geschaedigt.html

  • Weißes Haus dementiert Zweifel Obamas an Türkei

    Weißes Haus dementiert Zweifel Obamas an Türkei

    Weißes Haus dementiert angebliche Zweifel Obamas an Türkei

    (AFP) 16.8.2010

    Milwaukee — Das Weiße Haus hat einen Bericht dementiert, demzufolge US-Präsident Barack Obama die Bündnistreue der Türkei angezweifelt und Waffengeschäfte mit dem Land in Frage gestellt habe. Obama habe nie geplante Waffenverkäufen an die Türkei mit einer Forderung an das Land nach einer Änderung seiner Politik gegenüber dem Iran und Israel verknüpft, sagte sein Sprecher Robert Gibbs in Milwaukee. Er habe keine Ahnung, wie es zu einem entsprechenden Bericht der „Financial Times“ gekommen sei, fügte Gibbs hinzu.

    (…)
    Quelle:

  • Orthodoxe Christen feiern Messe in Sümela

    Orthodoxe Christen feiern Messe in Sümela

    [Bildunterschrift: Patriarch Bartholomaios hofft darauf, dass auch im kommenden Jahr wieder ein Gottesdienst zu Ehren der Heiligen Maria stattfinden wird.

    Orthodoxe Christen feiern Messe in Sümela
    Beten für bessere Tage

    Verständigung zwischen Christen und Muslimen, dies stand im Mittelpunkt des ersten Gottesdienstes orthodoxer Christen im Sümela-Kloster in der Türkei. Tausende kamen zu diesem besonderen Ereignis ans Schwarze Meer und feierten die Heilige Maria, die auch von den Muslimen verehrt wird.

    Von Ulrich Pick, ARD-Hörfunkstudio Istanbul

    Zum ersten Mal seit mehr als 84 Jahren haben orthodoxe Christen im Kloster Sümela südlich von Trabzon an der türkischen Schwarzmeerküste wieder eine Heilige Messe feiern dürfen. Der Gottesdienst zum Fest der Aufnahme Mariens in den Himmel wurde vom Oberhaupt der christlichen Orthodoxie, dem in Istanbul residierenden Ökumenischen Patriarchen Bartholomaios, zelebriert.

    Das Kloster Sümela ist 1600 Jahre alt, in einen 1100 Meter hohen Hang der Zigana-Berge gebaut und der Gottesmutter geweiht. Auf Griechisch heißt es „Panagia Soumela“: Kloster der Allheiligen beim schwarzen Berg. Früher, vor der Gründung des Staates Türkei, lebten dort am Schwarzen Meer mehr als 300.000 Pontos-Griechen. Sie mussten aber wegen des Bevölkerungsaustauschs zwischen der Türkei und Griechenland, den der Vertrag von Lausanne 1922 besiegelte, das Land verlassen. Die letzte Messe im Kloster wurde 1926 gelesen.

    Entsprechend groß war für viele Griechen die Freude, wieder an den Ort ihrer Vorfahren pilgern zu dürfen: „Endlich und nach mehreren Jahrzehnten und nach der Katatsrophe von 1922 wird wieder die Heilige Messe ertönen im historischen Kloster von Sümela nahe Trabzon. Es ist ein historischer Moment“, sagt ein Grieche.
    Heilige Maria von Christen und Muslimen verehrt

    Nach Angaben griechischer wie türkischer Medien waren zwischen 10.000 und 20.000 Gäste aus Griechenland, Georgien und Russland an die türkische Schwarzmeerküste gereist. In seiner Predigt betonte Patriarch Bartholomaios die religionsübergreifende Bedeutung der Heiligen Maria, welche sich vor allem zwischen Griechen und Türken zeige: „Auch der Koran ehrt sie als Prophetin und widmet ihr mehrere Seiten mit großem Lob. Lasst die Heilige Maria Garantin besserer Tage sein für die beiden Völker. Diese Pilgerreise soll eine weitere Brücke der Kommunikation und des Vertrauens zwischen uns werden.“
    Verschwörungstheoretiker wittern Verrat

    Während die islamisch orientierte türkische Regierung von Ministerpräsident Tayyip Erdogan durch ihre Erlaubnis, in Sümela eine Messe feiern zu lassen, das Verhältnis zu den nicht-muslimischen Minderheiten entkrampfen will, witterten nationalistische türkische Kreise im Vorhinein Verrat. Es werde eine Wiedergeburt des alten byzantinischen Reiches eingeleitet, heißt es. Schließlich sei es kein Zufall, so die Verschwörungstheorie der Rechten, dass die Messe am 15. August stattfinde. Am 15. August 1461 hätten die Osmanen das ehemalige Pontosreich erobert.
    Eigentlich hätte man solch verschrobene Äußerungen übergehen können, doch Trabzon gilt als Hochburg des türkischen Nationalismus. Hier wurde 2006 der katholische Priester Andrea Santoro erstochen, und von hier stammen die Mörder des 2007 erschossenen armenisch-türkischen Journalisten Hrant Dink.
    Botschaft des Friedens und der Freundschaft

    Entsprechend betonte Patriarch Bartholomaios in seiner Predigt: „Wir versichern den Vertretern des Staates Türkei und der örtlichen Bevölkerung, dass wir Orthodoxen uns heute hier versammeln als Boten des Friedens und der Freundschaft, mit den besten Gefühlen für sie. Die Allerheilige Mutter vereinigt schließlich uns alle, wenn wir daran denken, dass sie vielmals Wunder bewirkt hat und vielen geholfen hat, unabhängig des Glaubens sowohl für Christen als auch für Muslime, Romäer, Türken, Russen, Georgier und Rumänen.“

    Abschließend äußerte das Oberhaupt der orthodoxen Christen den Wunsch, im kommenden Jahr abermals am Fest der Aufnahme Mariens in den Himmel einen Gottesdienst in Sümela feiern zu können.
    Quelle:

  • Abschied vom Pascha

    Abschied vom Pascha

    Kazim Erdogan (Zweiter v.l.) ist Psychologe und Leiter der ersten türkischen Selbsthilfegruppe in Deutschland.
    Foto: Reto Klar

    Türken in Deutschland
    Abschied vom Pascha

    Von Isabella Kroth 16. August 2010

    In Berlin treffen sich Männer einer viel beschworenen „Parallelgesellschaft“. Das auch sie zwangsverheiratet wurden, denkt kaum jemand.

    Adem war der Erste, der das Wagnis einging. Jetzt sitzt er mit gut 20 Männern im Kreis. Er hält ein Gläschen mit Çay in der Hand und sagt: „Es ging um meine Ehre. Meine Frau hatte sie mit Füßen getreten.“

    Die anderen Männer um ihn herum nicken. Sie wissen, was er meint. Einer sagt: „Frauen sind die Ehre eines Mannes. Sie haben alles in der Hand – sie können diese Ehre mehren oder sie zerstören.“ Der Tee im elektrischen Samowar in der Ecke brodelt. Durch die große Fensterfront entschwindet das letzte Tageslicht. Hier in einem Dienstzimmer des „Psychosozialen Dienst Neukölln“ haben sich Männer einer viel beschworenen „Parallelgesellschaft“ versammelt. Männer, über die pauschale Bilder kursieren: Das der türkischen Paschas, die ihre Frauen daheim schlagen und ihre Ehre bis aufs Blut verteidigen, den Gebetskranz immer bei der Hand. Von Patriarchen, die ihre archaischen Sitten und Gebräuche mit nach Deutschland genommen haben.

    „Zerrbilder“, sagt Kazim Erdogan, der die Gruppe leitet. „Türkische Männer können genau wie Frauen zu Opfern einer patriarchalen Gesellschaft werden. Nur sprechen sie nicht darüber. Schwäche zuzugeben ist für sie ein Gesichtsverlust.“ Zudem: Hilfsangebote für türkischstämmige Männer gibt es kaum. Die Selbsthilfegruppe des Psychologen Erdogan ist alles andere als gewöhnlich. Jeden Montagabend sprechen hier die Männer über das, was sie belastet: die Bürde, als Mann immer stark sein zu müssen, Entscheidungsträger und Sittenwächter zu sein. Die Realität sieht oft anders aus.

    Adem, Türke und alleinerziehender Vater, wischt zu Hause das Klo aus

    Adem* ist alleinerziehender Vater. Daheim schrubbt er den Badezimmerboden und wischt das Klo aus, schneidet Gemüse und kocht die Suppe fürs Mittagessen mit seinen Kindern, dem 18-jährigen Halit und der sieben Jahre alten Bilal. Was bei der Familienidylle bei Adem daheim fehlt, ist die älteste Tochter – entführt, sagt er, von der Mutter in die Türkei. Eine Geschichte, die man so sonst nur umgekehrt hört. Das Kind vom Vater entführt.

    „Früher waren wir glücklich“, sagt Adem und es klingt, als habe er immer noch nicht realisiert, was eigentlich passiert ist. Früher, da hielt er sich an die ungeschriebenen Gesetze seiner Ehe mit der Cousine. Sie kümmerte sich um den Haushalt und die drei Kinder, er verdiente als Maschinenführer Geld für die Familie – rund 1700 Euro mussten für alle reichen, inklusive Onkel und Cousins in der Türkei, denen er jeden Monat bis zu 400 Euro schickte. Hohe Ausgaben für den Familienvater, die seinen Dispokredit wachsen ließen – genau wie seine Probleme.

    Bis Adem Wut über die Bequemlichkeit der Großfamilie überkam. Er stellte die Zahlungen ein. Für seine Frau hatte die Ehe damit ihre Grundlage verloren. Sie trennte sich von ihm und ließ ihn allein mit den drei Kindern zurück. Erst am Telefon und viele Hundert Kilometer entfernt in der Türkei traute sie sich zu sagen, was sie von ihm dachte: Dass er ihren Respekt verloren habe, dass er ein Versager sei, der nicht einmal genug Geld verdienen könne.

    Eines Tages war auch die älteste Tochter verschwunden. „Ich wollte sie von der Schule holen, doch sie war nicht mehr da.“ Eine Entführung durch die Mutter in die Türkei – der vorläufige Höhepunkt eines Ehedramas. Doch Adems Frau ging noch weiter. Sie verletzte ihn dort, wo es ihn am meisten schmerzte: bei seiner Ehre als Mann. Um auch das Sorgerecht für die beiden anderen Kinder zu erhalten, schrieb sie dem Jugendamt einen Brief, in dem stand, er habe die gemeinsame Tochter geschlagen und missbraucht. Adem fühlte sich machtlos. Warum sollte ihm jetzt noch jemand Glauben schenken? Er glaubte nun, von niemandem mehr unterstützt zu werden.

    Seine Gefühle zu beschreiben, fällt Adem schwer, er sagt: „Wenn Kazim Erdogan nicht gewesen wäre – vielleicht hätte ich sie umgebracht.“ Der Psychologe kannte die Fälle, in denen es tatsächlich zu einem Ehrenmord gekommen war. Er wusste, wie schnell die Lage eskalieren konnte, wenn verletzter Stolz und verletzte Ehre im Spiel waren. Er erklärte Adem, dass er seine Ehre auch durch das deutsche Rechtssystem wiederherstellen kann. Als Adem seiner Frau vor Gericht wiederbegegnete, verschränkte er seine Arme hinter dem Rücken. Den Streit um das Sorgerecht vor Gericht hat er gewonnen.

    Ismets Ehe war ein Missverständnis, ein Versehen. Man könnte es auch anders nennen: eine Zwangsheirat.
    (…)
    Quelle:

  • Al-Kaida-Vize verlangt von Türkei Bruch mit Israel

    Al-Kaida-Vize verlangt von Türkei Bruch mit Israel

    Al-Kaida-Vize verlangt von Türkei Bruch mit Israel
    Montag, 16. August 2010

    Dubai (Reuters) – Der Vizechef der Extremistenorganisation Al-Kaida verlangt von der Türkei einen Abbruch der Beziehungen zu Israel.

    Das türkische Volk müsse Druck auf die Regierung ausüben, damit ein Land, das Palästina ausbeute, nicht mehr anerkannt werde, hieß es in einer am Sonntag im Internet verbreiteten Audio-Botschaft von Ajman al-Sawahri. Die Echtheit der zwanzigminütigen Nachricht konnte zunächst nicht geklärt werden.

    Die türkisch-israelischen Beziehungen sind derzeit belastet. Israelische Soldaten hatten im Mai eine Hilfsflotte in den weitgehend abgeriegelten Gazastreifen gestoppt und dabei neun türkische Aktivisten erschossen. Die türkische Regierung hatte zuvor die Blockade des Küstenstreifens durch Israel kritisiert.

    Al-Sawahri forderte zudem, dass die Türken ihre vermeintlich historische Rolle als Verteidiger des Islam und Beschützer der Muslime ausfüllen. Die türkischen Soldaten müssten aus Afghanistan abgezogen werden. Die Türkei hatte lange mit der Entsendung gezögert. Die derzeit eingesetzten Soldaten sind nicht an Kampfhandlungen beteiligt.

    Quelle:

  • Islamkundeunterricht kann auch in Kerpen stattfinden

    Islamkundeunterricht kann auch in Kerpen stattfinden

    Kerpen: Islamkundeunterricht kann auch in Kerpen stattfinden

    Gibt es auch in Kerpen Möglichkeiten für Islamkundeunterricht an Schulen?

    Darauf gab Frau Havva Yakar als fachkundige Fachreferentin der Bezirksregierung Köln in der letzten Sitzung des Integrationsausschusses auf Anregung der gewählten Mitglieder des Ausschusses eine Antwort.
    Wenn sich Eltern an einer Schule finden, die ihre Kinder in Islamkunde unterrichtet sehen wollen, können sie die Initiative ergreifen und über ihre Schule oder direkt beim Schulamt des Kreises die Einrichtung des Faches an ihrer Schule beantragen.
    Größtes Hindernis ist derzeit, eine Lehrerin oder einen Lehrer zu finden. Denn, so machte Frau Yakar unmissverständlich klar: Islamkunde ist ein Unterrichtsfach in deutscher Sprache, das nur von ausgebildeten Lehrerinnen oder Lehrern unterrichtet werden darf und das einem Lehrplan folgt wie die anderen Religionsunterrichte auch.
    So existiert denn auch bei Bezirksregierung eine Warteliste von Schulen, denen eben noch ausgebildetes Fachpersonal fehlt.
    Der Integrationsausschuss hat einen Anstoß gegeben, aber damit es tatsächlich an einer Kerpener Schule zu Islamkundeunterricht kommt, müssen sich jetzt in erster Linie Eltern finden, die für ihre Kinder islamischen Glaubens diesen Unterricht an ihrer Schule wollen.

    Annette Seiche, die Integrationsbeauftragte der Stadt Kerpen (Tel.: 02237/58-173, email: [email protected]) bietet sich hier als Ansprechpartnerin und zur Unterstützung an.
    Weitere Informationen unter: www.stadt-kerpen.de und www.kerpen-gelingt-gemeinsam.de

    Quelle:

    kann-auch-in-kerpen-stattfinden/