Frankreichs Genozid-Gesetz verfassungswidrig

Völkermord an den Armeniern

Frankreichs Genozid-Gesetz verfassungswidrig

zuletzt aktualisiert: 28.02.2012 – 17:17

Paris (RPO). Das französische Gesetz, das die Leugnung des „Völkermords“ an den Armeniern unter Strafe stellt, ist verfassungswidrig.