Hässliche Regelung

12.04.2011
Hässliche Regelung
Gastkommentar von Sevim Dagdelen erschienen in der Tageszeitung „Neues Deutschland“ am 12.04.2011
Mit dem am 5. April veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 25. März 2011 wurde eine Verfassungsbeschwerde gegen die Regelung der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug zurückgewiesen. Lapidar kommt das BVerfG zu dem Ergebnis, dass »dem im Bundesgebiet lebenden ausländischen Ehepartner grundsätzlich Anstrengungen zumutbar sind, die familiäre Einheit durch Besuche oder … nötigenfalls zur Gänze im Ausland herzustellen«. Es sei ein »angemessener Interessenausgleich« zwischen öffentlichen und privaten Interessen, wenn einem hier fest integrierten Menschen zugemutet wird, seine gesamte soziale und wirtschaftliche Existenz und seinen sicheren Aufenthalt aufzugeben und auszuwandern. Auch dann, wenn sein Ehepartner unverschuldet nicht dazu in der Lage ist, das geforderte Sprachniveau zu erwerben. Das ist weder nachvollziehbar noch gerecht.
Das ist die Logik des damaligen Gesetzgebers CDU/CSU und SPD, die politisch verantwortlich sind für das erwiesenermaßen tagtägliche Leid. Eheleute werden seit August 2007 zwangsweise voneinander getrennt, bis Deutsch-Sprachkenntnisse im Ausland unter oft schwierigen und die Existenz bedrohenden Bedingungen vom nachziehenden Familienmitglied erworben werden, obwohl sie diese in Deutschland unendlich viel leichter und schneller erwerben könnten. Das BVerfG winkte diese Diskriminierung nun mit demselben Verweis durch, den schon die Große Koalition angesichts der Kritik der Opposition machte.
Als Gesetzesbegründung wurde die Bekämpfung der Zwangsheirat angeführt. Bis heute fehlt allerdings jeder Nachweis dafür, dass auch nur eine einzige Zwangsheirat durch die Neuregelung verhindert oder beendet wurde. Darum ging es nicht. Es ging und geht bei der Regelung des Ehegattennachzugs insgesamt um eine soziale Selektion nach Bildungsstand, Herkunft und individueller Sprachfertigkeit. Denn die deutsche Migrationspolitik war und ist geprägt vom Nützlichkeitsrassismus: Nützliche, Reiche und Schöne sind willkommen, der Rest nicht.
Es bleibt zu hoffen, dass sich die Rechte und Interessen von Menschen in einer binationalen Ehe anderweitig durchsetzen. Eine Möglichkeit könnte die Unvereinbarkeit der Neuregelung mit EU-Recht sein. In einem Vorlageverfahren des Bezirksgerichts in Haag vom 31.03.2011 wird der Europäische Gerichtshof die Vereinbarkeit des im Ausland zu absolvierenden niederländischen Integrationstestes mit dem sich aus der Familienzusammenführungsrichtinie ergebenden Recht auf Familiennachzug prüfen. Das zu erwartende Urteil könnte auf die deutsche Regelung übertragbar sein und im besten Falle diese hässliche Regelung helfen aufzuheben.