Kategorie: Europa

  • Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den Unterricht in der Herkunftssprache Türkisch

    Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den Unterricht in der Herkunftssprache Türkisch

    Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den Unterricht in der Herkunftssprache Türkisch
    Schulamt für den Kreis Unna
    Friedrich-Ebert-Str. 58
    59425 Unna
    Telefon: 02303 / 27 – 1440

    Stellenumfang: 14 Wochenstunden / 1 Stelle
    Der Unterricht in der Herkunftssprache in Nordrhein-Westfalen hat zum Ziel, dass zugewan-
    derte Kinder und Jugendliche ihre Herkunftssprache und die damit verbundene Landeskunde
    neben dem regulären Unterricht erlernen und vertiefen.
    Bewerbungsvoraussetzungen für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den Unterricht in
    der Herkunftssprache in türkischer Sprache:
    1. Die Bewerberin oder der Bewerber muss über ein in Nordrhein-Westfalen erworbenes
    oder nach nordrhein-westfälischen Vorschriften anerkanntes Lehramt für das Fach
    Türkisch verfügen.
    Bewerben können sich auch Lehrkräfte, die eine Lehrbefähigung in einem anderen
    als dem ausgeschriebenen Fach erworben haben und eine Sprachqualifikation ge-
    mäß der Kompetenzstufe C 1 für Türkisch (nach dem Europäischen Referenzrah-
    men für Sprache „lernen, lehren, beurteilen“ des Europarates) nachweisen sowie ihre
    Bereitschaft zur Teilnahme an einer didaktischen und methodischen Fortbildung
    „Herkunftssprachenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“
    gemäß Runderlass zur Fort- und Weiterbildung vom 27.4.2004 (BASS 20 – 22 Nr. 8,
    Anlage 1, Nr. IX) schriftlich verbindlich erklärt haben. Die Verpflichtung zur Teilnahme
    an der Fortbildungsmaßnahme entfällt, wenn die Lehrkraft bereits eine Lehrbefähi-
    gung für eine Fremdsprache erworben hat.
    2. Sollten keine Bewerbungen von Bewerberinnen oder Bewerbern eingehen, die die
    Voraussetzungen nach Nummer 1 erfüllen, können auch Bewerberinnen und Bewer-
    ber zugelassen werden, die
    a)
    über eine ausländische Lehramtsprüfung für das Fach Türkisch verfügen
    oder
    b)
    über einen deutschen oder ausländischen Hochschulabschluss im Fach
    Türkisch verfügen.
    oder
    c)
    eine ausländische Lehramtsprüfung oder einen ausländischen Hochschulab-
    schluss eines Landes der Herkunftssprache in einem anerkannten Lehrfach
    nachweisen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die Sprachqualifikati-
    on gemäß der geforderten Kompetenzstufe C1 für Deutsch (nach dem Euro-
    päischen Referenzrahmen für Sprache „lernen, lehren, beurteilen“ des Euro-
    parates) nachweisen.
    In allen Fällen (2a, 2b und 2c) muss
    die Bereitschaft zur Teilnahme an der didaktischen und methodischen Fortbildung
    „Herkunftssprachenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“
    gemäß Runderlass zur Fort- und Weiterbildung vom 27.4.2004 schriftlich verbind-
    lich erklärt werden.
    die Bewerberinnen bzw. der Bewerber an einem einwöchigen Orientierungssemi-
    nar teilnehmen.
    Alle Bewerberinnen und Bewerber aus einem Land außerhalb des deutschen Sprachraumes
    haben deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen, die einen Einsatz im Unterricht und die
    Wahrnehmung aller Lehrertätigkeiten erlauben. Die Kenntnisse der deutschen Sprache sind
    durch schriftliche Bescheinigung einer anerkannten Prüfung der Sprachkenntnisse nachzu-
    weisen. Der Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch:
    den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache
    oder
    das Große Sprachdiplom des Goethe-Instituts mit mindestens der Gesamtnote
    „gut“
    oder
    die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium, das vom Landesprüfungsamt für
    Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen durchgeführt wird (und einmalig
    wiederholt werden kann)
    oder
    einen anderen durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung zugelassenen
    Sprachnachweis.
    Alle geforderten Einstellungsvoraussetzungen müssen zwingend bis zum Ende der Bewer-
    bungsfrist schriftlich (z. B. Studiennachweise, Schulabschlusszeugnisse) nachgewiesen
    werden. Als Nachweis werden nur schriftliche Bestätigungen Dritter anerkannt. Die Bewer-
    bungsunterlagen sind vollständig einzureichen; auf Grund der zu erwartenden hohen Bewer-
    berzahlen kann keine Benachrichtigung über fehlende Unterlagen erfolgen.
    Anerkennung von Studienabschlüssen der ausländischen Lehrbefähigung können bis zum
    Ende der Bewerbungsfrist nachgereicht werden.
    Im Übrigen sind von ausländischen Lehrkräften, die herkunftssprachlichen Unterricht ertei-
    len, die Anforderungen des Gem. RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung u. d.
    Innenministeriums zu Aufenthaltsgenehmigungen für ausländischen Lehrkräften an deut-
    schen Schulen vom 2. 7. 2008 (ABl. NRW. S. 467) zu erfüllen.
    Die Einstellung einer Bewerberin oder eines Bewerbers gemäß Nummer 1 erfolgt unbefristet.
    Bewerberinnen und Bewerber gemäß Nummer 2 a, 2 b und 2c können zunächst befristet für
    max. 2 Jahre eingestellt werden. Danach erfolgt bei Bewährung und erfolgreicher Teilnahme
    an der Weiterqualifizierungsmaßnahme „Herkunftssprachenlehrkräfte an Grundschulen und
    Schulen der Sekundarstufe I“ die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis.
    Die Vergütung erfolgt als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter nach dem TV-L und den ein-
    schlägigen Eingruppierungserlassen. Für die Bewerber gemäß Fallgruppe 1 ist bei Vorliegen
    der laufbahnrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen eine Übernahme in das
    Beamtenverhältnis vorgesehen.
    Der Einsatz erfolgt vorrangig an Grundschulen. Es soll ein möglichst flächendeckendes Un-
    terrichtsangebot gemäß den Lehrplänen des Landes NRW für den herkunftssprachlichen
    Unterricht für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Förderschulen und der wei-
    terführenden Schulen fortgeführt werden.
    Die Stelle soll zum 01.02.2013 besetzt werden.
    Bewerbungen sind bis zum 23.11.2012 an das Schulamt für den Kreis Unna, Friedrich-Ebert-
    Str. 58, 59425 Unna, zu richten.
    Bewerbungen von Schwerbehinderten sind besonders erwünscht.

  • Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den Her- kunftssprachlichen Unterricht in türkischer Sprache

    Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den Her- kunftssprachlichen Unterricht in türkischer Sprache

    Stellenausschreibung für eine Lehrerin oder einen Lehrer für den Herkunftssprachlichen Unterricht in türkischer Sprache
    Schulamt für die Stadt Bottrop
    Osterfelder Straße 27, 46215 Bottrop

    Stellenumfang: 1 Stelle mit 28 Stunden , Teilzeitbeschäftigung ist möglich.
    Der Herkunftssprachliche Unterricht in Nordrhein-Westfalen hat zum Ziel, dass zugewanderte
    Kinder und Jugendliche ihre Herkunftssprache und die damit verbundene Landeskunde neben
    dem regulären Unterricht erlernen und vertiefen.
    Bewerbungsvoraussetzungen:
    Sie verfügen über
    1.
    ein
    Lehramt
    nach
    deutschem
    Recht
    im
    Fach
    Türkisch
    oder
    2. ein Lehramt nach deutschem Recht und über eine Sprachqualifikation gemäß der Kom-
    petenzstufe C 1 in Türkisch (nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen
    „lernen, lehren, beurteilen“ des Europarates) sowie die methodisch-didaktische Fort-
    bildungsmaßnahme.
    Zugelassen sind auch Bewerberinnen und Bewerber, die eine schriftliche Bereitschafts-
    erklärung zur Teilnahme an der methodisch-didaktischen Fortbildungsmaßnahme ihrer
    Bewerbung beifügen (entfällt bei Lehrbefähigung für eine andere Fremdsprache).
    3.
    Sollten keine Bewerbungen von Bewerberinnen oder Bewerbern eingehen, die die Quali-
    fikationen nach Nummer 1 oder 2 erfüllen, können ausnahmsweise auch Bewerberinnen
    und Bewerber zugelassen werden, die über folgende Ausbildungen und Kompetenzen
    verfügen:
    a) ausländische
    Lehramtsprüfung
    für
    das
    Fach
    Türkisch
    oder
    b) einen deutschen oder ausländischen Hochschulabschluss im Fach Türkisch
    oder
    c) türkische Lehramtsprüfung oder einen türkischen Hochschulabschluss in einem
    anerkannten Lehrfach und eine Sprachqualifikation gemäß der Kompetenzstufe C 1
    in Türkisch (nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen „lernen, lehren,
    beurteilen“ des Europarates) und den Ausführungen im Lehrplan entsprechend
    (Schule in NRW, Heft Nr. 5018) über die funktionalen kommunikativen Kompetenzen
    1 von 3
    hinaus auch über die nötigen interkulturellen und methodischen Kompetenzen sowie
    über die sprachlichen Mittel und Sprachbewusstheit.
    In allen unter 3. aufgeführten Fällen fügen die Bewerberinnen und Bewerber Ihrer Bewerbung
    eine schriftliche Bereitschaftserklärung zur Teilnahme an
    – der methodisch-didaktischen Fortbildungsmaßnahme und
    – einer pädagogischen Einführungsmaßnahme
    bei.
    Alle Bewerberinnen und Bewerber aus einem Land außerhalb des deutschen Sprachraumes
    haben deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen, die einen Einsatz im Unterricht und die
    Wahrnehmung aller Lehrertätigkeiten erlauben. Die Kenntnisse der deutschen Sprache sind
    durch eine schriftliche Bescheinigung einer anerkannten Prüfung der Sprachkenntnisse nach-
    zuweisen. Der Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch:
    a) den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache oder
    b) das Große Sprachdiplom des Goethe-Instituts mit mindestens der Gesamtnote „gut“
    oder
    c) die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium, das vom Landesprüfungsamt für Erste
    Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen durchgeführt wird (und einmalig wiederholt
    werden kann) oder
    d) einen anderen durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung zugelassenen
    Sprachnachweis.
    Alle Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Staatsangehörigkeit fügen Ihrer Bewer-
    bung bei: einen Nachweis über eine Aufenthaltserlaubnis, die sie zur Ausübung einer Er-
    werbstätigkeit berechtigt oder die die Ausübung der Lehrtätigkeit ausdrücklich erlaubt.
    Der Einsatz erfolgt vorrangig an verschiedenen Schulen in Bottrop. Zudem findet der Unterricht
    in der Regel am Nachmittag statt. Es soll ein möglichst flächendeckendes Unterrichtsangebot
    gemäß den Lehrplänen des Landes NRW für den herkunftssprachlichen Unterricht für Schüle-
    rinnen und Schüler der Grundschulen, der Förderschulen und der weiterführenden Schulen
    aufgebaut werden.
    Alle geforderten Einstellungsvoraussetzungen müssen zwingend bis zum Ende der Bewer-
    bungsfrist schriftlich (zum Beispiel: Studiennachweise, Schulabschlusszeugnisse, Arbeitszeug-
    nisse bzw. Arbeitsverträge) nachgewiesen werden. Als Nachweise werden nur schriftliche Be-
    stätigungen Dritter anerkannt. Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig einzureichen; seitens
    des zuständigen Schulamtes erfolgt keine Benachrichtigung über fehlende Unterlagen.
    Die Einstellung einer Bewerberin oder eines Bewerbers gemäß der Nummern 1 und 2 erfolgt
    unbefristet. Sie werden entsprechend ihrer Lehramtsbefähigung im regulären Unterricht und im
    Herkunftssprachlichen Unterricht eingesetzt.
    2 von 3
    Bewerberinnen und Bewerber gemäß Nummer 3 können zunächst befristet für ein Jahr einge-
    stellt werden. Danach erfolgt bei Bewährung und nach Teilnahme an der Weiterqualifizierungs-
    maßnahme die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis.
    Die Vergütung erfolgt als Tarifbeschäftigte / Tarifbeschäftigter nach dem TV-L und den ein-
    schlägigen Eingruppierungserlassen. Für die Bewerber gemäß Fallgruppe 1 und 2 ist bei Vor-
    liegen der laufbahnrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen eine Übernahme in
    das Beamtenverhältnis vorgesehen.
    Die Stelle soll zum 01.02.2013 besetzt werden
    Bewerbungen sind bis zum 30.11.2012 an das Schulamt für die Stadt Bottrop, Osterfelder
    Straße. 27, 46215 Bottrop, zu richten.
    Bewerbungen von Schwerbehinderten sind besonders erwünscht.
    Falls Sie Ihre eingereichten Unterlagen zurückerhalten möchten, fügen Sie bitte einen an sich
    selbst adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag bei.

  • Einladung des Islamforums Düren

    Einladung des Islamforums Düren

    Einladung des Islamforums Düren

     

  • EU: Justizministerin attestiert der Türkei rechtsstaatliche Defizite

    EU: Justizministerin attestiert der Türkei rechtsstaatliche Defizite

    Passau/Osnabrück (dapd). Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wirft der Türkei rechtsstaatliche Defizite vor. „Es gibt Massenprozesse gegen Anwälte und Journalisten“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger der „Passauer Neuen Presse“ (Donnerstagausgabe). Bei der Pressefreiheit dokumentiere der EU-Fortschrittsbericht erhebliche Probleme. „Ein anderes Problem ist die teilweise überlange Dauer der Untersuchungshaft“, sagte sie.

    Dennoch sprach sich die Ministerin, die derzeit die Türkei besucht, für weitere offene Beitrittsverhandlungen zwischen der Türkei und der EU aus. „Es liegt im strategischen Interesse Europas, dass sich die Türkei weiterhin dauerhaft Richtung EU orientiert“, sagte sie.

    Der integrationspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Memet Kilic, äußerte sich kritischer. Er nannte den türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan einen „Menschenrechtsverbrecher“, auf dessen Lügen die EU nicht hereinfallen dürfe. „Frau Merkel muss viel mutiger die regelmäßigen Wutausbrüche von Erdogan gegen Deutschland zurückweisen“, sagte Kilic der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Donnerstagausgabe) laut Vorabbericht. Mit Blick auf das Ultimatum des türkischen Ministerpräsidenten für eine EU-Mitgliedschaft bis zum Jahr 2023 sagte Kilic: „Bis 2023 hat Erdogan die Republik längst abgeschafft und ein Sultanat errichtet. Er tritt die Meinungsfreiheit mit Füßen.“

    Kilic kritisierte, Erdogan wolle der EU nicht wirklich beitreten, sondern nutze die Verhandlungen, um die Macht des Militärs in seinem Land zu brechen. „In Deutschland spaltet er die türkische Gemeinschaft, weil er Hass zwischen den Sunniten und Alleviten sät“, sagte der Grünen-Politiker.

    Erdogan hatte am Mittwoch eine stärkere Einbeziehung seines Landes in die laufenden EU-Beitrittsverhandlungen gefordert. Die Türkei ist seit 1999 EU-Beitrittskandidat, die Verhandlungen laufen seit 2005. Doch konnte in den vergangenen zwei Jahren kein einziges neues Verhandlungskapitel geöffnet werden.

    via EU: Justizministerin attestiert der Türkei rechtsstaatliche Defizite – Nachrichten Newsticker – News3 (DAPD) – DIE WELT.

  • Einladung: „Mauern und Attentate – kein Friede im Heiligen Land?“

    Einladung: „Mauern und Attentate – kein Friede im Heiligen Land?“

    Einladung: „Mauern und Attentate – kein Friede im Heiligen Land?“

     

  • Visumsproblematik für türkische Staatsbürger

    Visumsproblematik für türkische Staatsbürger

    Visumsproblematik für türkische Staatsbürger

     

  • Rassismus – Schädigung des menschlichen Miteinanders, der Kultur und der Wirtschaft

    Rassismus – Schädigung des menschlichen Miteinanders, der Kultur und der Wirtschaft

    „Rassismus – Schädigung des menschlichen Miteinanders, der Kultur und der Wirtschaft“

    Die Veranstaltung findet statt

    am Dienstag, 30. Oktober 2012 um 18.00 Uhr
    im großen Börsensaal des Lübecker Rathauses,
    Breite Str. 62, (Eingang auf dem Kohlmarkt), 23552 Lübeck

    mit den Referenten

    Begrüßung
    Gabriele SCHOPENHAUER,
    Stadtpräsidentin der Hansestadt Lübeck
    Begrüßung und Moderation
    Remzi UYSAL, Türgem
    Heidi BEUTIN, Mitglied des Präsidiums von ver.di LB-Nord

    Grundgesetz, Rechtsstaat, Menschenrechte – kein Platz für Rassismus?
    Hans-Ernst BÖTTCHER, Präsident des Landgerichts im Ruhestand, ver.di
    Rassismus und wirtschaftliche
    Unvernunft,
    Prof. Dr. Wilhelm NÖLLlNG,
    Ex-Wirtschaftssenator der Hansestadt Hamburg und Lehrbeauftragter
    in den USA
    Zu den Quellen des Rassismus: die literarische Tradition,
    Dr. Wolfgang BEUTIN, Privatdozent, Universität Bremen
    Kulturelle
    Vielfalt und außenwirtschaftliche
    Leistung – Erkenntnisse aus türkisch-
    deutschen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen
    Adem BORA
    Fachreferent der Wirtschaftsabteilung – Vertretung des Wirtschaftsministeriums der Republik
    Türkei im Generalkonsulat Hamburg
    Eintritt frei!
    Nach den Vorträgen werden Ihre Fragen von unseren Referenten gerne beantwortet.
    Wir freuen uns sehr, Sie und Ihre Begleitung im großen Börsensaal des Lübecker Rathauses
    begrüßen zu dürfen.
    Getränke
    und ein kleiner Imbiss türkischer
    Küche werden in der Pause zur Verfügung
    Remzi Uysal
    TÜRGEM
    I Vorsitzender
    mit Unterstützung durch die Personengruppen
    stehen.
    ev.
    Freien und Selbstständigen Landesbezirk
    Migranten der Hansestadt Lübeck
    Kontaktadresse
    der Migrantinnen und Migranten sowie der
    ver.di – Nord
    und
    Forum
    der Migrantinnen und
    für evtl. Rückfragen:
    TÜRGEM e.V., Hinter der Burg 3-11, 23552 Lübeck (PF 1995, 23507 Lübeck)
    Fax.: 0451/57380,
    E-Mail: [email protected]
    1 Herr Remzi Uysal, Mobil: 0175-5203127

  • Die Wiederkehr der türkischen Ebru-Technik in der zeitgenössischen Kunst

    Die Wiederkehr der türkischen Ebru-Technik in der zeitgenössischen Kunst

    Tülay Akcan & Burhan Ersan
    Vernissage – Dienstag 13. November 2012, 18 Uhr.
    Dauer der Ausstellung 14. November bis 14. Dezember 2012.
    Ort : Europäisches Patentamt, PschoffHöfe – Foyer, Bayerstr. 34. München.
    Öffnungszeiten Mo bis Do 9-17 Uhr, Fr. 9-16 Uhr.
    Informationen: Kulturclub des Europäischen Patentamts Hermann Schifferer. Tel: +49 89 2399-7472

  • Kommunalpolitische Arbeit und ihre Bedeutung für die Integration von Jugendlichen

    Kommunalpolitische Arbeit und ihre Bedeutung für die Integration von Jugendlichen

    EINLADUNG

     

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich möchte Sie recht herzlich zu einer offenen Gesprächsrunde einladen.

    Das Thema  lautet: „Kommunalpolitische Arbeit und ihre Bedeutung für die Integration von Jugendlichen“.

     

    Die Gesprächsrunde findet am Samstag, den 17.11.2012, ab 11.00 Uhr über Diskussionspunkte statt wie:

    – Wie funktioniert die Stadt Kerpen?
    – Was wird für Migranten getan?
    – Welche Aufgaben können die Migrantenvereine übernehmen?
    – Wie werden Jugendliche für die kommunal-politische Arbeit gewonnen?

    Wo: Kulturverein Kerpen, Sindorfer Str. 23, 50171 Kerpen

    Referenten:
    Axel Fell, Ekrem Senol

    Alle Interessierte sind herzlich eingeladen. Eine Vorabanmeldung ist erwünscht. Eine Teilnahme auch ohne Anmeldung ist selbstverständlich möglich.

    Haben Sie Fragen? Ich stehe Ihnen bei Rückfragen sehr gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Askim Müller-Bozkurt
    __________________________

    Tel.: 02237/638915
    Mobil: 01577/366 18 08

  • Eröffnung des Instituts für Islamische Theologie in Osnabrück 30.10.2012

    Eröffnung des Instituts für Islamische Theologie in Osnabrück 30.10.2012

    Eröffnung des Instituts für Islamische Theologie in Osnabrück 30.10.2012

     

  • FIBO E-News

    FIBO E-News

    FIBO E-News

     

     

  • Armenische Kulturtage in Stuttgart

    Armenische Kulturtage in Stuttgart

    Armenische Kulturtage in Stuttgart

     

    (…)

    Ausführlicher Text siehe PDF-Datei:

    PM_PK_2012_051012

     

  • Islampolitik in Europa

    Islampolitik in Europa

    Islampolitik in Europa

     

     

  • Tagung FIST: Bildungsungleichheit und Identitäts-Konstruktionen europäisch-türkischer Jugendlicher

    Tagung FIST: Bildungsungleichheit und Identitäts-Konstruktionen europäisch-türkischer Jugendlicher

    Tagung FIST: Bildungsungleichheit und Identitäts-Konstruktionen europäisch-türkischer Jugendlicher