Wehrpflicht bei Doppelstaatlern Im Gleichschritt – in die Türkei

Wehrpflicht bei Doppelstaatlern Im Gleichschritt – in die Türkei
(© AFP)

01.12.2010
Von Roland Preuß
Mit der Abschaffung der Wehrpflicht droht jungen Deutsch-Türken mit doppelter Staatsbürgerschaft der Wehrdienst im Land ihrer Eltern. Auch junge Deutsch-Griechen und Russlanddeutsche sind betroffen. Aber es gibt einen Ausweg.
Für die meisten jungen Männer ist es eine feine Sache: Vom kommenden Juli an muss keiner mehr monatelang Panzer putzen und Kasernen bewachen, wenn er nicht will – die Wehrpflicht soll ausgesetzt werden. Doch nicht alle Jugendlichen haben Grund zum Jubeln: Wer neben dem deutschen Pass einen zweiten hat, den erwartet ein neues Problem: die Einberufung in seiner zweiten Heimat.

Türkische Soldaten bei einer Militärzeremonie. Wenn die Wehrpflicht in Deutschland entfällt, könnten junge Deutsch-Türken mit doppelter Staatsbürgerchaft in der Türkei eingezogen werden.
Bislang wird die Wehrpflicht von Doppelstaatlern meist durch gegenseitige Anerkennung geregelt. Wer in Deutschland lebt, muss in der Bundeswehr dienen, wird aber nicht noch einmal in der Türkei oder in Griechenland einberufen. So sehen es internationale Abkommen oder wenigstens die Praxis vor. Das Auswärtige Amt rät Deutsch-Griechen zum Beispiel, ihre Wehr- oder Zivildienstbescheinigung vorab dem griechischen Konsulat vorzulegen, damit der Ägäisurlaub nicht ungeahnt in der Kaserne verlängert werden muss. Doch mit dem Wegfall der deutschen Wehrpflicht entfällt diese Möglichkeit.
Wie viele Doppelstaatler betroffen sind, lässt sich schwer sagen. Fachleute schätzen die Zahl der Doppelpass-Inhaber in Deutschland auf mehrere Millionen, allerdings trifft es nur die, deren Zweit-Staat noch an der Wehrpflicht festhält, wie etwa Griechenland, Zypern, Finnland, Russland oder die Türkei. Allein von den Deutsch-Türken werden in den kommenden fünf Jahren mehr als 10.000 volljährig und damit reif für eine türkische Kaserne.
Durch die anatolische Steppe robben oder PKK-Guerilleros im Kurdengebiet bekämpfen – die Perspektive der Doppelstaatler ist wenig verlockend. Die türkische Armee ist für harten Drill bekannt, die Wehrzeit dauert zwischen acht und 15 Monate, einen Zivildienst gibt es nicht. Ähnliches gilt für die russische Armee, wo bereits zahlreiche Misshandlungen von Rekruten bekannt wurden. Die meisten Deutsch-Türken leisteten ihren Dienst denn auch in Deutschland ab, sagt Peter Tobiassen, Geschäftsführer der Zentralstelle für Kriegsdienstverweigerer (KDV). Doch dieses Ventil wird nun verschlossen. „Vermutlich berufen die Türken Tausende Doppelstaatler ein, die nicht mal richtig Türkisch können.“
Ein paar Ausweichmöglichkeiten gibt es, immerhin. Die naheliegendste ist: Den ausländischen Pass abgeben. Die meisten Deutsch-Türken müssen sich nach deutschem Recht ohnehin bis zum 23. Lebensjahr für einen der beiden Pässe entscheiden, die Einberufung aus Ankara kann diese Entscheidung durchaus beschleunigen. Doch nicht alle Staaten entlassen ihre Wehrpflichtigen aus der Staatsbürgerschaft. Wer als „Fahnenflüchtiger“ gilt, dem tut man diesen Gefallen nicht. Jeder Besuch in der alten Heimat kann dann vor dem Richter enden. Manche Staaten wie die Türkei bieten ihren Ausgewanderten an, sich freizukaufen. Je nach Alter sind zwischen 5100 und 10.000 Euro zu zahlen. Dann schrumpft die Wehrpflicht auf einen dreiwöchigen Militärdienst in einer Brigadekommandantur in Südwestanatolien zusammen. Dieses Kopfgeld ist für viele junge Männer allerdings eine kaum erschwingliche Summe.
Deutsche Stellen halten da andere Lösungsvorschläge bereit, je nachdem welche Seite man fragt: Die Betroffenen müssten sich dafür einsetzen, dass auch anderswo die Wehrpflicht abgeschafft wird, sagt Tobiassen vom KDV. Das Verteidigungsministerium dagegen verweist auf ein neues Angebot, das im Juli eingeführt werden soll: Jeder könne sich dann zwölf Monate oder länger freiwillig zum Wehrdienst melden.
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