Neue Definition für „Migrationshintergrund“

Die vom Bundesarbeitsministerium neu erstellte Definition für „Menschen mit Migrationshintergrund“ ist in Kraft getreten. Darin werden die Eigenschaften der Menschen mit Migrationshintergrund aufgelistet und bestimmt. Entscheidend sind dabei die drei folgenden Punkte: „Keine deutschen Staatsbürger – geboren außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik – deren Eltern außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik geboren sind“. Diese persönlichen Merkmale für Menschen werden vorwiegend für Statistiken verwendet. So wird ein Arbeitsloser, wenn er auch deutscher Staatsbürger und im Besitz eines deutschen Passes ist, als Person „mit Migrationshintergrund“ bei einer Arbeitsagentur aufgezeichnet. Damit sollen die statischen Zahlen so präzise wie nur möglich erfasst werden.


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