Schlussfolgerungen des Vorsitzes – Brüssel 16./17. Dezember 2004

16238/1/04 REV 1

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION

Brüssel, den 1. Februar 2005 (03.02)

ÜBERMITTLUNGSVERMERK

des Vorsitzes
für die Delegationen

Betr.: TAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES
(BRÜSSEL, 16./17. DEZEMBER 2004)
SCHLUSSFOLGERUNGEN DES VORSITZES

Die Delegationen erhalten in der Anlage die überarbeitete Fassung der Schlussfolgerungen des Vorsitzes zur Tagung des Europäischen Rates (Brüssel) vom 16./17. Dezember 2004.
________________________
1. Der Tagung des Europäischen Rates ging ein Exposé des Präsidenten des Europäischen Parlaments, Josep Borrell, voraus, an das sich ein Gedankenaustausch anschloss. Danach fand ein Zusammentreffen zwischen dem Europäischen Rat und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan, statt.

2. Der Europäische Rat begrüßte den Präsidenten der Kommission, José Manuel Barroso. Er beglückwünschte ihn zum Amtsantritt seines Kollegiums und brachte seinen Wunsch zum Ausdruck, eng mit der neuen Kommission zusammenzuarbeiten.

3. Der Europäische Rat hat die folgenden Punkte erörtert:
I. Erweiterung
II. Terrorismus
III. Finanzrahmen 2007-2013: Grundsätze und Leitlinien
IV. Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts: EU-Drogenstrategie 2005-2012
V. Auswärtige Angelegenheiten
VI. Sonstiges

I. ERWEITERUNG
Allgemeines

4. Der Europäische Rat begrüßt die Ergebnisse und Empfehlungen, die die Kommission am 6. Oktober 2004 dem Rat und dem Europäischen Parlament in ihren regelmäßigen Berichten über Bulgarien, Rumänien und die Türkei, in ihrem Strategiepapier über Bulgarien, Rumänien und Kroatien, in ihrer Empfehlung betreffend die Türkei und in ihrem Dokument über Fragen im Zusammenhang mit der möglichen Mitgliedschaft der Türkei in der Europäischen Union vorgelegt hat.

5. Im Anschluss an den erfolgreich abgeschlossenen Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten zur Europäischen Union ist der Europäische Rat entschlossen, den Prozess, den er mit den Bewerberländern eingeleitet hat, fortzusetzen und so zum Wohlstand, zur Stabilität, zur Sicherheit und zur Einheit Europas beizutragen. In diesem Zusammenhang erinnert er daran, dass die Fähigkeit der Union, neue Mitglieder aufzunehmen, dabei jedoch die Dynamik der europäischen Integration zu erhalten, einen sowohl für die Union als auch für die Bewerberländer wichtigen Gesichtspunkt von allgemeiner Bedeutung darstellt.

Bulgarien

6. Der Europäische Rat weist darauf hin, dass alle offenen Kapitel in den Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien im Verlauf des Jahres 2004 vorläufig abgeschlossen wurden. Er begrüßt, dass die Verhandlungen am 14. Dezember 2004 erfolgreich abgeschlossen worden sind und ist daher erfreut über die Perspektive, Bulgarien ab Januar 2007 als Mitglied begrüßen zu können.

7. Der Europäische Rat ist unter gebührender Berücksichtigung der einschlägigen Bewertungen und Empfehlungen der Kommission der Auffassung, dass Bulgarien in der Lage sein wird, zum vorgesehenen Zeitpunkt seines Beitritts sämtliche aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen, sofern es seine diesbezüglichen Anstrengungen fortsetzt und die Durchführung der notwendigen Reformen sowie die Umsetzung der eingegangenen Verpflichtungen in allen Bereichen des Besitzstands erfolgreich und rechtzeitig abschließt. In Schutzklauseln werden Maßnahmen zur Bewältigung schwerwiegender Probleme festgelegt, die vor dem Beitritt oder in den ersten drei Jahren nach dem Beitritt auftreten könnten.

8. Die Europäische Union wird die Vorbereitungen und Fortschritte Bulgariens, einschließlich der tatsächlichen Erfüllung der in allen Bereichen des Besitzstands und insbesondere in den Bereichen Justiz und Inneres eingegangenen Verpflichtungen, weiterhin aufmerksam verfolgen; im Hinblick darauf wird die Kommission weiterhin jährliche Berichte über die Fortschritte Bulgariens auf dem Weg zum Beitritt vorlegen, gegebenenfalls zusammen mit Empfehlungen.

9. Der Europäische Rat geht davon aus, dass Bulgarien die Vorbereitungen auf seinen Beitritt zur Union erfolgreich abschließt, und ruft daher dazu auf, den Beitrittsvertrag mit Bulgarien und Rumänien fertig zu stellen, damit er im April 2005 auf der Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) unterzeichnet werden kann, sofern das Europäische Parlament seine Zustimmung gegeben hat.
Rumänien

10. Der Europäische Rat stellt mit Befriedigung fest, dass es aufgrund der Fortschritte Rumäniens bei der Umsetzung des Besitzstands und der von Rumänien eingegangenen Verpflichtungen,  insbesondere in den Bereichen Justiz und Inneres sowie Wettbewerbspolitik, möglich gewesen ist, alle offenen Kapitel in den Verhandlungen mit diesem Bewerberland am 14. Dezember 2004 förmlich abzuschließen, und ist daher erfreut über die Perspektive, Rumänien ab Januar 2007 als Mitglied begrüßen zu können.

11. Der Europäische Rat ist unter gebührender Berücksichtigung der einschlägigen Bewertungen und Empfehlungen der Kommission der Auffassung, dass Rumänien in der Lage sein wird, zum vorgesehenen Zeitpunkt seines Beitritts sämtliche aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen, sofern es seine diesbezüglichen Anstrengungen fortsetzt und die Durchführung der notwendigen Reformen sowie die Umsetzung der eingegangenen Verpflichtungen in allen Bereichen des Besitzstands, insbesondere die weit reichenden Verpflichtungen in den Bereichen Justiz und Inneres, Wettbewerbspolitik sowie Umwelt, erfolgreich und rechtzeitig abschließt. In Schutzklauseln werden Maßnahmen zur Bewältigung schwerwiegender Probleme festgelegt, die vor dem Beitritt beziehungsweise in den ersten drei Jahren nach dem Beitritt, insbesondere in den Bereichen Justiz und Inneres, Wettbewerbspolitik sowie Umwelt, auftreten könnten.

12. Die Europäische Union wird die Vorbereitungen und Fortschritte Rumäniens, einschließlich der tatsächlichen Erfüllung der in allen Bereichen des Besitzstands und insbesondere in den Bereichen Justiz und Inneres, Wettbewerbspolitik und Umwelt eingegangenen Verpflichtungen weiterhin aufmerksam verfolgen; im Hinblick darauf wird die Kommission weiterhin jährliche Berichte über die Fortschritte Rumäniens auf dem Weg zum Beitritt vorlegen, gegebenenfalls zusammen mit Empfehlungen.

13. Der Europäische Rat geht davon aus, dass Rumänien die Vorbereitungen auf seinen Beitritt zur Union erfolgreich abschließt, und ruft daher dazu auf, den Beitrittsvertrag mit Bulgarien und Rumänien fertig zu stellen, damit er im April 2005 auf der Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) unterzeichnet werden kann, sofern das Europäische Parlament seine Zustimmung gegeben hat.
Kroatien

14. Der Europäische Rat nimmt die Fortschritte Kroatiens bei der Vorbereitung auf die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen mit Befriedigung zur Kenntnis.

15. Unter Bekräftigung seiner Schlussfolgerungen vom Juni 2004 ruft er Kroatien dringend auf, die notwendigen Maßnahmen für eine uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) zu ergreifen, und weist erneut darauf hin, dass der letzte Angeklagte so bald wie möglich ausfindig gemacht und nach Den Haag überstellt werden muss.

16. Er fordert die Kommission auf, dem Rat einen Vorschlag für einen Verhandlungsrahmen mit Kroatien zu unterbreiten, der den mit der fünften Erweiterungsrunde gesammelten Erfahrungen in vollem Umfang Rechnung trägt. Er ersucht den Rat, diesem Verhandlungsrahmen zuzustimmen, damit die Beitrittsverhandlungen am 17. März 2005 eröffnet werden können, sofern Kroatien uneingeschränkt mit dem ICTY zusammenarbeitet.
Türkei

17. Der Europäische Rat verweist auf seine früheren Schlussfolgerungen zur Türkei: In Helsinki hat er festgestellt, dass die Türkei ein beitrittswilliges Land ist, das auf der Grundlage derselben Kriterien, die auch für die übrigen beitrittswilligen Länder gelten, Mitglied der Union werden soll, und auf einer späteren Tagung ist er zu folgendem Schluss gelangt: Entscheidet der Europäische Rat im Dezember 2004 auf der Grundlage eines Berichts und einer Empfehlung der Kommission, dass die Türkei die politischen Kriterien von Kopenhagen erfüllt, so wird die Europäische Union die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei ohne Verzug eröffnen.

18. Der Europäische Rat begrüßt die entscheidenden Fortschritte, die die Türkei in ihrem weit reichenden Reformprozess erzielt hat, und bekundet seine Zuversicht, dass die Türkei diesen Reformprozess weiterverfolgen wird. Ferner erwartet er, dass sich die Türkei weiterhin aktiv darum bemüht, die von der Kommission genannten sechs spezifischen Gesetzestexte in Kraft zu setzen. Um die Unumkehrbarkeit der politischen Reformen und ihre vollständige, tatsächliche und umfassende Durchführung insbesondere im Hinblick auf die Grundfreiheiten und die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte sicherzustellen, wird die Kommission diesen Reformprozess weiterhin aufmerksam verfolgen; die Kommission wird ersucht, dem Rat weiterhin regelmäßige Berichte über diesen Prozess vorzulegen und dabei auf alle im Bericht und in den Empfehlungen der Kommission von 2004 aufgezeigten Problembereiche, einschließlich der Umsetzung der „Null-Toleranz-Politik“ im Kampf gegen Folter und Misshandlung, einzugehen. Die Europäische Union wird die Fortschritte bei den politischen Reformen auf der Grundlage einer Beitrittspartnerschaft, in der die Prioritäten des Reformprozesses
festgelegt sind, weiterhin genau verfolgen.

19. Der Europäische Rat begrüßt den Beschluss der Türkei, das Protokoll zur Anpassung des Abkommens von Ankara zu unterzeichnen, womit dem Beitritt der zehn neuen Mitgliedstaaten Rechnung getragen wird.
In diesem Sinne begrüßt er die Erklärung der Türkei, dass „die türkische Regierung bestätigt, dass sie bereit ist, das Protokoll zur Anpassung des Abkommens von Ankara vor Beginn der eigentlichen Beitrittsverhandlungen und nach der Vereinbarung und Fertigstellung der angesichts der derzeitigen Zusammensetzung der Europäischen Union erforderlichen Anpassungen zu unterzeichnen“.

20. Der Europäische Rat begrüßt unter Betonung der Notwendigkeit eines unzweifelhaften Engagements für gutnachbarliche Beziehungen die Verbesserung des Verhältnis der Türkei zu ihren Nachbarn und ihre Bereitschaft, im Einklang mit dem in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Grundsatz der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten weiterhin mit den betroffenen Mitgliedstaaten auf die Beilegung ungelöster Grenzstreitigkeiten hinzuarbeiten. Gemäß seinen früheren Schlussfolgerungen, insbesondere den diesbezüglichen Schlussfolgerungen seiner Tagung in Helsinki, hat der Europäische Rat die Situation bezüglich der ungelösten Streitigkeiten überprüft und die diesbezüglichen Sondierungskontakte begrüßt. In diesem Zusammenhang ist er nach wie vor der Auffassung, dass ungelöste Streitigkeiten, die Auswirkungen auf den Beitrittsprozess haben, erforderlichenfalls dem Internationalen Gerichtshof zur Beilegung vorgelegt werden sollten. Der Europäische Rat wird über die Fortschritte auf dem Laufenden gehalten und wird diese gegebenenfalls überprüfen.

21. Der Europäische Rat hat die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Dezember 2004 zur Kenntnis genommen.

22. Der Europäische Rat begrüßt die Annahme der von der Kommission genannten sechs Gesetzestexte. Er hat vor diesem Hintergrund sowie aufgrund des Berichts und der Empfehlung der Kommission festgestellt, dass die Türkei die politischen Kriterien von Kopenhagen für die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen hinreichend erfüllt, sofern sie die genannten spezifischen Gesetzestexte in Kraft setzt.
Er fordert die Kommission auf, dem Rat einen Vorschlag für einen Verhandlungsrahmen mit der Türkei auf der Grundlage der unter Nummer 23 dargelegten Punkte zu unterbreiten. Er ersucht den Rat, sich über diesen Verhandlungsrahmen zu verständigen, damit die Verhandlungen am 3. Oktober 2005 aufgenommen werden können.

Verhandlungsrahmen
23. Der Europäische Rat hat sich darauf geeinigt, dass sich die Beitrittsverhandlungen mit den einzelnen Bewerberländern auf einen Verhandlungsrahmen stützen sollen. Jeder Verhandlungsrahmen, der vom Rat auf Vorschlag der Kommission erstellt wird, soll den Erfahrungen aus dem fünften Erweiterungsprozess und dem sich weiter entwickelnden Besitzstand Rechnung tragen und unter Berücksichtigung der jeweiligen Leistungen und der besonderen Lage und Eigenheiten jedes Bewerberlands folgende Aspekte umfassen:
• Wie bei den früheren Verhandlungen wird der Inhalt der Verhandlungen – die unter Beteiligung aller Mitgliedstaaten einerseits und des betreffenden Bewerberlands andererseits im Rahmen einer Regierungskonferenz stattfinden, deren Beschlüsse einstimmig gefasst werden müssen – in einzelne Verhandlungskapitel unterteilt, die jeweils einen bestimmten Politikbereich abdecken. Der Rat wird einstimmig auf Vorschlag der Kommission Maßstäbe für den vorläufigen Abschluss und gegebenenfalls für die Eröffnung der Verhandlungen über jedes Kapitel festlegen; je nach Kapitel werden sich diese
Maßstäbe auf die Rechtsangleichung und eine zufrieden stellende Bilanz bei der Umsetzung des Besitzstands sowie auf Verpflichtungen beziehen, die sich aus vertraglichen Beziehungen zur Europäischen Union ergeben.
• Es können lange Übergangszeiten, Ausnahmeregelungen, spezifische Vereinbarungen oder dauerhafte Schutzklauseln, d.h. Klauseln, die ständig als Grundlage für Schutzmaßnahmen zur Verfügung stehen, in Erwägung gezogen werden. Diese wird die Kommission, soweit angebracht, in ihre Vorschläge für die einzelnen Verhandlungsrahmen für Bereiche wie den freien Personenverkehr, Strukturpolitiken und Landwirtschaft aufnehmen. Darüber hinaus sollte im Entscheidungsprozess in Bezug auf die Frage, wann der freie Personenverkehr letztlich eingeführt wird, den einzelnen Mitgliedstaaten eine möglichst umfassende Rolle zukommen. Übergangsvereinbarungen oder Schutzklauseln sollten im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf den Wettbewerb und das Funktionieren des Binnenmarkts überprüft werden.
• Im anzuwendenden Finanzrahmen muss den finanziellen Aspekten des Beitritts der einzelnen Bewerberländer Rechnung getragen werden. Die Beitrittsverhandlungen, die noch mit Ländern einzuleiten sind, deren Beitritt erhebliche finanzielle Auswirkungen haben könnte, können daher erst abgeschlossen werden, wenn der Finanzrahmen für den Zeitraum nach 2014 zusammen mit Finanzreformen, die möglicherweise daraus folgen, festgelegt ist.
• Das gemeinsame Ziel der Verhandlungen ist der Beitritt.
Die Verhandlungen sind ein Prozess mit offenem Ende, dessen Ausgang sich nicht im Vorhinein garantieren lässt.
Unter Berücksichtigung aller Kopenhagener Kriterien muss gewährleistet sein, dass das betroffene Bewerberland, falls es nicht in der Lage ist, alle mit einer Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen voll und ganz einzuhalten, durch eine möglichst starke Bindung vollständig in den europäischen Strukturen verankert wird.
• Im Falle einer schwerwiegenden und anhaltenden Verletzung der Werte, auf die sich die Union gründet – Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie Rechtsstaatlichkeit -, in einem Bewerberland wird die Kommission von sich aus oder auf Antrag von einem Drittel der Mitgliedstaaten die Aussetzung der Verhandlungen empfehlen und die Bedingungen für eine spätere Wiederaufnahme vorschlagen.
Der Rat wird nach Anhörung des Bewerberlands mit qualifizierter Mehrheit über eine Empfehlung zu der Frage, ob die Verhandlungen ausgesetzt werden sollen, und über die Bedingungen für eine Wiederaufnahme entscheiden. Die Mitgliedstaaten werden im Rahmen der Regierungskonferenz entsprechend dem Beschluss des Rates handeln, wobei das allgemeine Erfordernis der Einstimmigkeit in der Regierungskonferenz unberührt bleibt. Das Europäische Parlament wird unterrichtet.
• Parallel zu den Beitrittsverhandlungen wird die Union mit jedem Bewerberland einen intensiven politischen und kulturellen Dialog aufnehmen. In diesen integrativen Dialog wird auch die Zivilgesellschaft einbezogen, um durch das Zusammenbringen der Menschen das gegenseitige Verständnis zu verbessern.

II. TERRORISMUS

24. Der Europäische Rat bringt erneut seine unnachgiebige Entschlossenheit zum Ausdruck, die anhaltende terroristische Bedrohung im Einklang mit den Grundsätzen, auf denen die Europäische Union beruht, durch ein umfassendes und integriertes Konzept zu bekämpfen, das eine verstärkte Zusammenarbeit sowohl innerhalb der EU als auch auf internationaler Ebene vorsieht.

25. Es darf nicht zugelassen werden, dass die Demokratie und die Wahrung der Grundfreiheiten durch den Terrorismus ausgehöhlt werden. Bei den Bemühungen zur Terrorismusbekämpfung sind die Menschenrechte und Grundfreiheiten zu achten. Der Europäische Rat betont, wie wichtig es ist, Respekt auf der Grundlage universeller Werte sowie Toleranz, religions- und kulturübergreifenden Dialog und volle gesellschaftliche Teilhabe zu fördern.

26. Der Europäische Rat ist nach wie vor überzeugt, dass die Antwort der Union auf den Terrorismus, wenn sie langfristig wirksam sein soll, bei den Grundursachen des Terrorismus ansetzen muss. Zwischen Radikalisierung und der Rekrutierung von Terroristen kann ein enger Zusammenhang bestehen. Der Europäische Rat ruft den Rat auf, bis Juni 2005 eine langfristige Strategie und einen Aktionsplan zu beiden Aspekten auszuarbeiten und sich dabei auf den vom Rat unlängst verabschiedeten Bericht zur Rekrutierung zu stützen. Er ersucht den Generalsekretär/Hohen Vertreter und die Kommission, diesbezügliche Vorschläge zu unterbreiten.

27. Der Europäische Rat ruft dazu auf, die für die Bekämpfung des Terrorismus relevanten Maßnahmen des Haager Programms zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht rasch umzusetzen. Insbesondere der Informationsaustausch zwischen den für die Terrorismusbekämpfung zuständigen Dienststellen muss verbessert werden. Unter Berücksichtigung der laufenden Arbeiten fordert der Europäische Rat die Kommission auf, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten, die sich auf den Grundsatz der Verfügbarkeit von Informationen gemäß dem Haager Programm stützen.

28. Der Europäische Rat begrüßt den überarbeiteten Aktionsplan der EU und die ergänzenden Berichte des Generalsekretärs/Hohen Vertreters und der Kommission zur Terrorismusbekämpfung und die seit Juni 2004 erzielten Fortschritte; diese sollten, wie in den genannten Beiträgen dargelegt, zu weiteren konkreten Ergebnissen führen, die insbesondere Folgendes beinhalten:
• die Verstärkung der praktischen und operativen Zusammenarbeit, insbesondere über Europol und die Task Force der Polizeichefs, die Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten und Europol und Eurojust, der Datenaustausch mit Interpol über verloren gegangene und gestohlene Pässe sowie die in 15 Mitgliedstaaten durchgeführten „Peer-Evaluationen“ der nationalen Strukturen zur Terrorismusbekämpfung, die bis September 2005 für alle 25 Mitgliedstaaten abzuschließen sind. Die Mitgliedstaaten sind aufgerufen, über die Umsetzung der Empfehlungen zur Stärkung dieser Strukturen Bericht zu erstatten;
• in Bezug auf die justizielle Zusammenarbeit: der verbesserte Austausch von Informationen aus den Strafregistern (bis Ende 2005 auf der Grundlage des Weißbuchs der Kommission weiter auszubauen), die Fortschritte bei den Beratungen über die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten und die Europäische Beweisanordnung (über beide soll 2005 Einigung erzielt werden). Der Europäische Rat fordert die Kommission auf, so bald wie möglich Vorschläge für ein Europäisches Schutzprogramm mit Maßnahmen für den Schutz und die Unterstützung der Opfer des Terrorismus und der Zeugen in Terrorismusprozessen vorzulegen;
• in Bezug auf die Grenz- und Dokumentensicherheit: die verbesserte Sicherheit von EUPässen durch die Aufnahme biometrischer Daten (Gesichtsbild und Fingerabdrücke) und die Errichtung einer Europäischen Grenzschutzagentur (die bis Mai 2005 ihre Arbeit aufnehmen soll);
• in Bezug auf die nachrichtendienstliche Zusammenarbeit: die Verbindungen zwischen der Gruppe für Terrorismusbekämpfung und dem gestärkten EU-Lagezentrum, das dem Rat ab dem 1. Januar 2005 strategische Bedrohungsanalysen, die sich auf Erkenntnisse nationaler Stellen stützen, vorlegen wird, sowie der verbesserte Informationsaustausch mit Europol. Der Europäische Rat fordert den Generalsekretär/Hohen Vertreter auf, über die Fortschritte, darunter jene in Bezug auf eine bessere Zusammenarbeit zwischen der Polizei und den Sicherheitsdiensten – auch im Zusammenhang mit dem Lagezentrum – , Bericht zu erstatten;
• die Maßnahmen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, insbesondere die Einigung über die Überwachung flüssiger Mittel, die in die Gemeinschaft oder aus der Gemeinschaft verbracht werden, und über die dritte Geldwäsche-Richtlinie, die Einführung bewährter Verfahren bei der Durchführung finanzieller Sanktionen gegen Terroristen und ihre Organisationen sowie das vom Generalsekretär/Hohen Vertreter und der Kommission vorgelegte Gesamtstrategie-Papier. Die Kommission wird insbesondere aufgefordert, dem Rat so bald wie möglich Vorschläge zur Verhütung des Missbrauchs karitativer Organisationen für die Terrorismusfinanzierung zu unterbreiten; die Mitgliedstaaten werden dringend aufgefordert, ihnen bekannte Namen von Einzelpersonen
und Gruppen zu übermitteln, die in das Verzeichnis der Europäischen Union über das Einfrieren von Vermögensgegenständen aufgenommen werden sollen, und so dazu beizutragen, die Wirksamkeit der Sanktionsregelung zu erhöhen;
• die Schlussfolgerungen über die Stärkung der Katastrophenschutzkapazitäten in Bezug auf Prävention, Abwehrbereitschaft und Reaktionsfähigkeit bei terroristischen Anschlägen und die Ausarbeitung eines Solidaritätsprogramms zu den Folgen terroristischer Bedrohungen und Anschläge. Bis Juni 2005 müssen die Fähigkeiten, die die Mitgliedstaaten für das Katastrophenschutzverfahren im Falle eines Anschlags bereitstellen könnten, weiter evaluiert werden, sind die Katastrophenschutzfähigkeiten, einschließlich gemeinsamer Übungen und der Koordinierung der Unterrichtung der Öffentlichkeit,
weiter zu bewerten und auszubauen und muss die Verfügbarkeit medizinischer Mittel verbessert werden. Vor Ende 2005 sollte ein Europäisches Programm für den Schutz kritischer Infrastrukturen mit potenziell grenzüberschreitenden Auswirkungen ausgearbeitet werden;
• Fortschritte in den externen Politikbereichen durch Terrorismusbekämpfungsklauseln in Abkommen mit Drittländern, die so bald wie möglich praktisch umgesetzt werden sollten; im Rahmen der verstärkten transatlantischen Zusammenarbeit die Umsetzung der Erklärung der EU und der USA von 2004 zum Kampf gegen den Terrorismus; der Konzeptrahmen für die ESVP-Dimension der Terrorismusbekämpfung und die darin enthaltenen konkreten Maßnahmen; die Intensivierung der Zusammenarbeit mit vorrangigen Drittländern im Wege von Dialog und Unterstützung sowie die Förderung der regionalen Zusammenarbeit. Der Rat und die Kommission werden aufgerufen, ein Netz von nationalen Experten zu schaffen, die Ersuchen von Drittländern um technische Unterstützung bearbeiten.

29. Der Europäische Rat ruft alle Mitgliedstaaten auf, der wirksamen Durchführung der von der Europäischen Union und anderen einschlägigen internationalen Organisationen vereinbarten Maßnahmen Vorrang einzuräumen; er fordert den Rat und die Kommission nachdrücklich auf, ihre Bemühungen zur Durchführung des Aktionsplans der EU fortzusetzen und die darin festgelegten Fristen einzuhalten.

30. Der Europäische Rat ersucht das Generalsekretariat des Rates, im Juni 2005 gemeinsam mit der Kommission einen weiteren Sachstandsbericht vorzulegen, dem Empfehlungen zur Verbesserung
der Umsetzung und/oder für weitere Anstrengungen und Initiativen beigegeben werden können.

III. FINANZRAHMEN 2007-2013
Grundsätze und Leitlinien
31. Der Europäische Rat hat den Sachstandsbericht des Vorsitzes über die intensiven Arbeiten zur Kenntnis genommen, die im Zusammenhang mit den Vorschlägen der Kommission für einen Finanzrahmen 2007-2013, insbesondere auch über die Interinstitutionelle Vereinbarung/ Flexibilität und Eigenmittel durchgeführt worden sind.

32. Der Europäische Rat bekräftigt, dass der im Rahmen umfassender Verhandlungen zu vereinbarende neue Finanzrahmen die Finanzmittel zur Verfügung stellen sollte, die erforderlich sind, um den künftigen Herausforderungen einschließlich jener, die sich aus Unterschieden im Entwicklungsstand der erweiterten Union ergeben, wirksam und gerecht zu begegnen. Maßnahmen, die in Übereinstimmung mit dem Vertrag beschlossen werden, müssen mit den Grundsätzen der Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Solidarität im Einklang stehen. Sie sollten ferner einen zusätzlichen Nutzen bringen. Die Ausgaben für die einzelnen Politikbereiche müssen im Zusammenhang mit dem Gesamtausgabenvolumen betrachtet werden; letzteres wiederum ist im Zusammenhang mit den Verhandlungen insgesamt zu sehen, wozu auch die Frage der Eigenmittel gehört.

33. Der nächste Finanzrahmen sollte durch entschlossene Bemühungen um die Einhaltung der Haushaltsdisziplin in allen Politikbereichen im Gesamtkontext einer Haushaltskonsolidierung in den Mitgliedstaaten gekennzeichnet sein. Die Verwirklichung dieses Ziels wird insbesondere durch die Beibehaltung einer strikten Trennung zwischen den allgemeinen Politikbereichen und eines ausgeglichenen Verhältnisses zwischen Verpflichtungen und Zahlungen sichergestellt. Da sich die bestehenden Maßnahmen zur Sicherstellung der Haushaltsflexibilität bewährt haben, erscheinen zusätzliche Flexibilitätsregelungen derzeit nicht erforderlich.

34. Der Europäische Rat billigt den Vorschlag der Kommission, die Obergrenze für die Eigenmittel von derzeit 1,24 % des BNE der EU beizubehalten. Der Europäische Rat hat Kenntnis genommen von den Ausführungen der Kommission zum Bericht über das Funktionieren des Eigenmittelsystems sowie von dem Vorschlag, im Lichte der verschiedenen bisher geäußerten Standpunkte einen allgemeinen Korrekturmechanismus einzuführen. Er fordert die Kommission und den Rat auf, die Prüfung aller damit verbundenen Fragen, einschließlich einer möglichen Vereinfachung des Systems, fortzusetzen.

35. Der künftige Vorsitz wird ersucht, die Arbeiten an der Festlegung des nächsten Finanzrahmens in Zusammenarbeit mit der Kommission zügig weiterzuführen. Bei den weiteren Beratungen über den Finanzrahmen sollten die verschiedenen Standpunkte der Mitgliedstaaten zu den Vorschlägen der Kommission und dem Sachstandsbericht, einschließlich der Bausteine und der strittigen Fragen, umfassend berücksichtigt werden; dabei ist der im Rahmen des mehrjährigen Strategieprogramms vorgesehene Zeitplan einzuhalten, wonach unter anderem bis spätestens Juni 2005 eine politische Einigung erzielt werden soll.

36. Der künftige Vorsitz wird ferner ersucht, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um geeignete Kontakte zum Europäischen Parlament herzustellen.

IV. RAUM DER FREIHEIT, DER SICHERHEIT UND DES RECHTS

EU-Drogenstrategie 2005-2012
37. Der Europäische Rat hat die Drogenstrategie 2005-2012 angenommen, die in das Haager Programm aufgenommen wird. Diese Strategie wird eines der Hauptinstrumente zur wirksamen Bekämpfung des Drogenkonsums und -handels sein, damit ein hohes Maß an Gesundheitsschutz, Wohlergehen und sozialem Zusammenhalt sowie ein hohes Maß an Sicherheit für die Öffentlichkeit sichergestellt werden kann. Der Europäische Rat fordert die Kommission auf, dem Rat einen Vorschlag für einen Aktionsplan zur Umsetzung der Strategie im Zeitraum 2005-2008 vorzulegen, damit dieser vom Rat Anfang 2005 angenommen werden kann, und im Jahr 2008 eine Bewertung der Umsetzung dieses Plans zu erstellen.
Politik der Integration von Einwanderern

38. Der Europäische Rat begrüßt unter Hinweis auf seine Schlussfolgerungen von Juni 2003 und November 2004 die Festlegung gemeinsamer Grundprinzipien für die Politik der Mitgliedstaaten zur Integration von Einwanderern. Diese sollen die Grundlage für einen umfassenden Rahmen zur Integration von Einwanderern bilden, der der rechtlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Vielfalt der Mitgliedstaaten Rechnung trägt. Sie müssen auf der Grundlage von gemeinsamen Erfahrungen ausgearbeitet werden. Der Europäische Rat stellt fest, dass hierzu wirksame Integrationspolitiken und der Austausch bewährter Praktiken innerhalb der Union beitragen können, und er begrüßt in diesem Zusammenhang die Ergebnisse der Ministerkonferenz zum Thema „Integration“, die sich insbesondere mit Jugendlichen, die für radikale Einflüsse empfänglich sind, befasst hat.

39. Der Europäische Rat begrüßt ferner das Ergebnis der Ministerkonferenz über Städtepolitik und stellt fest, dass städtische Gebiete bei der Förderung der sozialen Eingliederung eine wichtige Rolle spielen.

V. AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
40. Der Europäische Rat bekräftigt, dass er an der vor einem Jahr von ihm angenommenen Europäischen Sicherheitsstrategie festhält. Die Union ist den Leitgedanken dieser Strategie gefolgt und hat dadurch erfolgreich ihre Möglichkeiten verbessert, auf globaler Ebene Einfluss zu nehmen. Der Europäische Rat fordert den künftigen Vorsitz auf, die Strategie in Zusammenarbeit mit dem Hohen Vertreter und der Kommission weiter umzusetzen und ihre Leitgedanken in allen relevanten Bereichen der europäischen Politik durchgängig zu berücksichtigen.

Maßnahmen zu den wichtigsten Anliegen
41. Der Europäische Rat billigt den Bericht über die Umsetzung der EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und nimmt Kenntnis von den Fortschritten, die in diesem Bereich bei den Beziehungen zu Drittländern und bei der Zusammenarbeit mit der Internationalen Atomenergie-Organisation und der Organisation für das Verbot chemischer Waffen erzielt wurden. Er wird weiterhin alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um gegen die Gefahr der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägermittel vorzugehen.

42. Der Europäische Rat begrüßt die Einigung mit Iran über Nuklearfragen und die künftige Zusammenarbeit, die am 15. November im Anschluss an Verhandlungen mit Frankreich, Deutschland und dem Vereinigten Königreich, unterstützt vom Hohen Vertreter, erzielt wurde. Er betont, dass die Aufrechterhaltung der vollständigen Aussetzung aller Anreicherungs- und Wiederaufbereitungstätigkeiten für die Fortsetzung des Gesamtprozesses von wesentlicher Bedeutung ist. Der Europäische Rat unterstützt weitere Bemühungen um eine Einigung über langfristige Vereinbarungen. Er bekräftigt seine Schlussfolgerungen vom 5. November 2004 zur Wiederaufnahme der Verhandlungen über ein Handels- und Kooperationsabkommen, nachdem die Aussetzung vor kurzem verifiziert wurde. Der Europäische Rat bestätigt, dass die Union bereit ist, Möglichkeiten für den weiteren Ausbau der politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Iran zu sondieren, sobald Iran in den sonstigen Bereichen, in denen die EU Bedenken hat – Terrorismusbekämpfung, Menschenrechte und die Haltung Irans im Nahost-Friedensprozess -, Maßnahmen trifft.

43. Der Europäische Rat bekräftigt, dass sein Ziel ein sicherer und geeinter Irak ist, in dem Wohlstand und Demokratie herrschen und der mit seinen Nachbarn und der internationalen Gemeinschaft konstruktiv zusammenarbeitet, um gemeinsamen Herausforderungen zu begegnen. Er bekundet erneut seine Entschlossenheit, die Regierung und die Bevölkerung Iraks zu unterstützen, unter anderem durch Hilfe bei den Wahlen, Finanzierung von Schutzmaßnahmen der Vereinten Nationen, Wiederaufbauhilfe, Stärkung des Strafrechtssystems und Förderung der Achtung der Rechtsstaatlichkeit sowie Entwicklung einer politischen und handelsbezogenen Zusammenarbeit mit Irak. Der Europäische Rat bekundet die volle Unterstützung der EU für den politischen Übergangsprozess hin zu einer demokratisch und verfassungsgemäß gewählten irakischen Regierung nach Maßgabe der Resolution 1546 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Er unterstreicht die Bedeutung eines breit angelegten, alle Seiten einbeziehenden politischen Prozesses für die allgemeinen Wahlen im Januar 2005.

44. Der Europäische Rat gratuliert Präsident Karzai zu seiner Amtseinführung und begrüßt dessen Zusage, die demokratische Reform fortzusetzen; er hebt ferner den langfristigen Einsatz der EU für Wiederaufbau, Entwicklung und Stabilisierung in Afghanistan hervor. Die EU wird den laufenden Demokratisierungsprozess weiterhin unterstützen; dazu gehören die im kommenden Jahr stattfindenden Parlaments- und Kommunalwahlen, die Drogenbekämpfung, die Reform der Justiz und des Sicherheitssektors sowie Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration.

Aufbau stärkerer Beziehungen zu unseren Nachbarn
45. Der Europäische Rat bekräftigt sein Engagement für die vollständige Umsetzung der Agenda von Thessaloniki, wonach die Zukunft der Balkanstaaten in der Europäischen Union liegt. Die jüngsten Ministertagungen im Rahmen des Forums EU-Westbalkan haben dazu gedient, die Fortschritte zu bewerten und die künftigen Herausforderungen zu ermitteln. Der Europäische Rat betont, dass das Voranschreiten jedes Landes auf dem Weg zur europäischen Integration von dessen eigenen Bemühungen zur Erfüllung der Kriterien von Kopenhagen und der Bedingungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses abhängt, insbesondere bei Kernfragen wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte, Rechte der Angehörigen von Minderheiten und uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien. Darüber hinaus wird die regionale Zusammenarbeit ein wesentlicher Aspekt der EU-Politik in diesem Prozess bleiben.

46. Der Europäische Rat nimmt mit Befriedigung Kenntnis von den Fortschritten, die im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik erzielt worden sind. Eine erste Reihe von Aktionsplänen, die gemeinsam mit Jordanien, Marokko, Tunesien, Moldau, Ukraine, Israel und der Palästinensischen Behörde erarbeitet wurden, ist erfolgreich fertig gestellt worden. In Bezug auf die Ukraine bekräftigt der Europäische Rat die übergeordnete Bedeutung, die er freien und fairen Wahlen beimisst, wie dem Aktionsplan zu entnehmen ist. Der Europäische Rat begrüßt die Einigung des Rates über den Inhalt des Aktionsplans, der dem Kooperationsrat EU-Ukraine vorgelegt wird, sobald die Entwicklungen in der Ukraine es erlauben, eine Umsetzung seiner Bestimmungen in Betracht zu ziehen. Die EU erwartet mit Interesse die Zusammenarbeit mit den Partnern zur Umsetzung von Reformen und anderen vereinbarten Prioritäten und den Beginn der Annahme von Aktionsplänen für die Länder des südlichen Kaukasus im Laufe des kommenden Jahres. Die EU wird Maßnahmen ergreifen, um der belarussischen Bevölkerung zur Kenntnis zu bringen und aufzuzeigen, welche Vorteile mit der Europäischen Nachbarschaftspolitik verbunden sind; außerdem wird sie die Stärkung der Zivilgesellschaft und den Demokratisierungsprozess unterstützen. Der Europäische Rat sieht ferner dem Beginn der Konsultationen im Hinblick auf die Annahme von Aktionsplänen mit den übrigen Partnern im Mittelmeerraum, deren Assoziationsabkommen in Kraft getreten sind oder die ihre Assoziationsabkommen ratifiziert haben, erwartungsvoll entgegen. Der Europäische Rat fordert die Kommission und den Hohen Vertreter auf, regelmäßig über die Fortschritte Bericht zu erstatten.

47. Der durch die Europäische Nachbarschaftspolitik verstärkte Barcelona-Prozess ist das wichtigste Instrument für die Partnerschaft, die Zusammenarbeit und den Dialog mit der Mittelmeerregion.
Der Europäische Rat begrüßt den Beschluss der Europa-Mittelmeer-Konferenz der Außenminister in Den Haag, das Jahr 2005 zum Mittelmeer-Jahr zu erklären. Der Barcelona- Prozess kann einen wesentlichen Beitrag zu dem Modernisierungs- und Reformprozess leisten, den die betreffenden Gesellschaften selbst in Gang gebracht haben. Der zehnte Jahrestag der Erklärung von Barcelona wird dazu dienen, den Europa-Mittelmeer- Prozess zu stärken und neu zu beleben.

48. Der Europäische Rat begrüßt die Fortschritte, die bei der Zusammenarbeit mit den anderen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens erzielt wurden, und ruft zu weiteren Konsultationen mit den betreffenden Regierungen und anderen Beteiligten auf. Er fordert die zuständigen Gremien des Rates auf, weiter an einer Vertiefung der Beziehungen zu diesen Ländern in allen relevanten Bereichen von Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur zu arbeiten.

49. Der Europäische Rat begrüßt, dass mit der Umsetzung der strategischen Partnerschaft der EU mit dem Mittelmeerraum sowie dem Nahen und Mittleren Osten begonnen wurde. Er bekräftigt, wie wichtig es ist, dass die betreffenden Partner sich verpflichten, Reformen einzuleiten, und stellt fest, dass die Beziehungen der EU zu diesen Ländern aufgrund ihrer Eigenheiten einen differenzierten Ansatz erfordern.

50. Der Europäische Rat hat separate Erklärungen zur Ukraine und zum Nahost-Friedensprozess angenommen (Anlagen I und II). Eine Weltordnung auf der Grundlage eines wirksamen Multilateralismus

51. Der Europäische Rat begrüßt die Erklärung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und würdigt die Arbeit, die dieser und das VN-Sekretariat auf vielen Gebieten leisten. Er begrüßt ferner den Bericht der vom VN-Generalsekretär eingesetzten Hochrangigen Gruppe für Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel und insbesondere das umfassende Konzept für kollektive Sicherheit. Die Folgearbeiten zur Europäischen Sicherheitsstrategie bezüglich eines wirksamen Multilateralismus und einer auf festen Regeln beruhenden internationalen Ordnung – wie vom Europäischen Rat auf seiner Tagung im Juni gefordert – sollten darauf abzielen, die Bemühungen des VN-Generalsekretärs zu unterstützen. Die EU ist fest entschlossen, im Rahmen der VN eine wichtige Rolle zu spielen.

52. Der Europäische Rat begrüßt den Beschluss, einen persönlichen Beauftragten des Generalsekretärs/ Hohen Vertreters für Menschenrechte im Bereich der GASP zu ernennen; damit wird unter gebührender Berücksichtigung der Befugnisse der Kommission ein Beitrag zur Kohärenz und Kontinuität der EU-Menschenrechtspolitik geleistet.

53. Der Europäische Rat hält es angesichts des Berichts der Weltkommission für die soziale Dimension der Globalisierung und der ersten Vorschläge, die die Kommission in ihren diesbezüglichen Mitteilungen unterbreitet hat, für sehr wichtig, die soziale Dimension der Globalisierung zu stärken.

Zusammenarbeit mit den Partnern

54. Der Europäische Rat ist entschlossen, den strategischen Dialog mit den transatlantischen Partnern zu intensivieren, damit gemeinsame Konzepte ausgearbeitet werden können. Seit mehr als 60 Jahren spielen die transatlantische Partnerschaft und die europäische Integration bei den Bemühungen um Frieden und Wohlstand eine führende Rolle. Heute stehen sowohl Europa als auch Amerika vor neuen Bedrohungen und Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund erklärt der Europäische Rat erneut, dass die transatlantische Partnerschaft, wie in der Europäischen Sicherheitsstrategie bereits festgestellt, unersetzlich ist. Er sieht in diesem Zusammenhang dem bevorstehenden Besuch von Präsident Bush in Europa erwartungsvoll entgegen. Er begrüßt die Initiative einer jährlichen Troika-Tagung der Minister für Justiz und Inneres mit den Vereinigten Staaten sowie die umfassende Beteiligung der interessierten Parteien auf beiden Seiten des Atlantiks an den Beratungen über eine weitere Vertiefung der transatlantischen Beziehungen.

55. Auf dem letzten Gipfeltreffen zwischen der EU und Russland wurde die Bedeutung unterstrichen, die die EU und Russland ihrer auf gemeinsame Werte und Interessen gestützten strategischen Partnerschaft beimessen. Bei der Schaffung der vier gemeinsamen Räume sind wesentliche Fortschritte erzielt worden, und im Hinblick auf das nächste Gipfeltreffen zwischen der EU und Russland im Mai 2005 in Moskau hofft der Europäische Rat darauf, dass so bald wie möglich ein umfassendes und ausgewogenes Paket von Fahrplänen angenommen wird. Parallel dazu sollte die Arbeit zur Umsetzung der Punkte, über die eine vorläufige Einigung erzielt worden ist, so bald wie möglich aufgenommen werden.

56. Der Europäische Rat begrüßt die Ergebnisse des ASEM-Gipfeltreffens sowie der Gipfeltreffen mit der Republik Korea und Indien, die zu einer Ausweitung und Vertiefung der Beziehungen zu den asiatischen Partnern beigetragen haben. Er fordert den Rat und die Kommission auf, die Ausarbeitung des Aktionsplans mit Indien einzuleiten, der auf dem sechsten Gipfeltreffen zwischen der EU und Indien 2005 in Neu-Delhi angenommen werden soll. Der Europäische Rat fordert den Rat und die Kommission ferner auf, die Zusammenarbeit mit Indonesien – auch in den Bereichen Terrorismusbekämpfung, Dialog zwischen den Religionen, Reformen und nachhaltige Entwicklung – zu intensivieren.

57. Der Europäische Rat begrüßt die Ergebnisse des siebten Gipfeltreffens EU-China, das am 8. Dezember 2004 in Den Haag stattgefunden hat. Er fordert den Rat und die Kommission auf, die Möglichkeit eines neuen Rahmenabkommens zwischen der EU und China sowie eine etwaige Zusammenarbeit mit China in Fragen wie der Rückübernahme und des Marktwirtschaftsstatus weiter zu sondieren. Der Europäische Rat bestätigt, dass sich die Beziehungen zwischen der EU und China in den vergangenen Jahren in jeder Hinsicht deutlich verbessert haben. Er sieht weiteren Fortschritten in allen Bereichen dieser Beziehungen, auf die in der Gemeinsamen Erklärung EU-China eingegangen wird, insbesondere der Ratifizierung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, erwartungsvoll entgegen. In diesem Zusammenhang bekräftigt der Europäische Rat den politischen Willen, weiter auf eine Aufhebung des Waffenembargos hinzuarbeiten. Er fordert den künftigen Vorsitz auf, die schon weit fortgeschrittenen Arbeiten abzuschließen, damit ein Beschluss gefasst werden kann. Er betont, dass jeglicher Beschluss weder in quantitativer noch in qualitativer Hinsicht eine Steigerung der Waffenausfuhren aus EU-Mitgliedstaaten nach China bewirken sollte. In dieser Hinsicht erinnert der Europäische Rat an die Bedeutung der Kriterien des Verhaltenskodex für Waffenausfuhren, insbesondere der Kriterien in Bezug auf Menschenrechte, Stabilität und Sicherheit in der Region sowie die nationale Sicherheit von befreundeten Ländern und Bündnispartnern. Der Europäische Rat unterstreicht in diesem Zusammenhang auch die Bedeutung einer baldigen Annahme des überarbeiteten Verhaltenskodex sowie des neuen Instruments für Maßnahmen in Bezug auf Waffenausfuhren an Länder, gegen die kein Waffenembargo mehr besteht („Toolbox“).

58. Die EU hat in den vergangenen sechs Monaten ihre Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union (AU) und subregionalen Organisationen, einschließlich der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS), der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC) und der Zwischenstaatlichen Behörde für Entwicklung (IGAD), verstärkt. Der Europäische Rat setzt sich dafür ein, dass die EU weiterhin einen Beitrag zur Verbesserung der Lage auf dem afrikanischen Kontinent, insbesondere in Sudan, in der Region der Großen Seen, in Westafrika und Somalia, leistet. Die EU wird, wie in den jüngsten Schlussfolgerungen des Rates (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) dargelegt, die Mission der AU in Darfur und den Befriedungs- und Übergangsprozess in der Region der Großen Seen weiterhin unterstützen. Sie begrüßt die Errichtung von zentralen Übergangsinstitutionen in Somalia und wird diese entsprechend den jüngsten Schlussfolgerungen des Rates (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) auch weiterhin unterstützen. Im Anschluss an die Annahme von restriktiven Maßnahmen gegen Côte d’Ivoire, die auf der Grundlage der Resolution 1572 des VN-Sicherheitsrates erlassen wurden, begrüßt und unterstützt der Europäische Rat die Vermittlungsbemühungen, die im Auftrag der AU und der ECOWAS im Rahmen der Mission von Präsident Thabo Mbeki in Côte d’Ivoire, zu der die Europäische Union beigetragen hat, unternommen werden. Der Europäische Rat begrüßt die verstärkte regionale Eigenverantwortung und betont, dass die EU ihre Beziehungen zur AU und zu den subregionalen Organisationen, insbesondere im Bereich Frieden und Sicherheit, weiter vertiefen wird.

59. Der Europäische Rat bekräftigt die Entschlossenheit der EU, die bi-regionale strategische Partnerschaft mit Lateinamerika und dem karibischen Raum zu festigen. In diesem Zusammenhang bestätigt er, dass die EU bereit ist, sich um weitere Fortschritte auf der Grundlage von Anstrengungen beider Seiten zu bemühen, damit die Verhandlungen zwischen der EU und Mercosur abgeschlossen werden können, und begrüßt, dass voraussichtlich im Januar 2005 mit der gemeinsamen Bewertung der jeweiligen Integrationsprozesse Zentralamerikas und der Andengemeinschaft begonnen wird, wie in der anlässlich des Gipfeltreffens EU-Lateinamerika/Karibik in Guadalajara abgegebenen Erklärung gefordert wurde.

ESVP
60. Der Europäische Rat begrüßt die erfolgreiche Einleitung der militärischen Operation der EU in Bosnien und Herzegowina (ALTHEA) am 2. Dezember 2004, die den Einsatz der Union für Stabilität und Sicherheit in diesem Land untermauert und ein praktisches Beispiel für die strategische Partnerschaft mit der NATO bei der Krisenbewältigung darstellt. Er nimmt ferner die erfolgreiche Ausführung der drei laufenden ESVP-Missionen – EU-Polizeimission in Bosnien und Herzegowina, EUPOL Proxima in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und EU-Mission THEMIS zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in Georgien – zur Kenntnis. Er fordert den künftigen Vorsitz und den Generalsekretär/Hohen Vertreter auf, in enger Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen die Vorbereitungen für eine Polizeimission und eine etwaige Mission zur Reform des Sicherheitssektors, die derzeit geprüft wird, in der Demokratischen Republik Kongo sowie für eine etwaige integrierte Polizei-,
Rechtsstaatlichkeits- und Zivilverwaltungsmission für Irak, die nach den Wahlen im Januar 2005 eingeleitet werden soll, voranzubringen.

61. Der Europäische Rat billigt den ESVP-Bericht des Vorsitzes, einschließlich des Mandats für den künftigen Vorsitz, und begrüßt insbesondere die in diesem Bericht beschriebenen Fortschritte beim Ausbau der militärischen und zivilen Fähigkeiten, einschließlich der Beschlüsse über EU-Gefechtsverbände (als Teil von Krisenreaktionskräften) sowie über die Festlegung eines ehrgeizigen Arbeitsprogramms und des Haushaltsplans der Europäischen Verteidigungsagentur für das Jahr 2005. Der Europäische Rat billigt das Zivile Planziel 2008.

62. Der Europäische Rat billigt die detaillierten Vorschläge für die Umsetzung des Dokuments „European Defence: NATO/EU Consultation, Planning and Operations“ (Europäische Verteidigung:
Konsultation, Planung und Operationen NATO/EU), die es ermöglichen, dass die zivil-militärische Zelle ihre Arbeit wie geplant aufnimmt, wozu auch die Errichtung des Operationszentrums zählt, das spätestens bis Januar 2006 zur Verfügung stehen soll. Außerdem dienen die Vorschläge als Grundlage für eine Einigung mit der NATO über die planmäßige Errichtung einer kleinen EU-Zelle beim Obersten Hauptquartier der Alliierten Mächte in Europa (SHAPE) sowie über eine NATO-Verbindungsstruktur beim Militärstab der Europäischen Union (EUMS).

Internationale Zusammenarbeit
63. Der Europäische Rat hebt hervor, wie wichtig es ist, für einen kohärenten Beitrag der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) der Europäischen Gemeinschaft zur Armutsbekämpfung in allen Entwicklungsländern zu sorgen. Er betont in diesem Zusammenhang, dass Mittel und Wege gefunden werden müssen, um die Schwerpunktsetzung auf die Ärmsten – mit besonderem Augenmerk auf Afrika – zu verstärken; dabei ist jedoch bereits eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen.

64. Der Europäische Rat bekräftigt, dass die Europäische Union sich uneingeschränkt zu den Millenniums-Entwicklungszielen sowie zu der Notwendigkeit bekennt, Fortschritte im Hinblick auf deren Verwirklichung, insbesondere im südlich der Sahara gelegenen Teil Afrikas, zu erzielen. In dieser Hinsicht begrüßt der Europäische Rat, dass die Kommission die einzelnen Mitgliedstaaten mit dem Ziel konsultiert hat, dem Rat (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) im April 2005 konkrete Vorschläge für die Festlegung neuer und angemessener ODA-Ziele für den Zeitraum 2009-2010 vorzulegen, wobei die Lage der neuen Mitgliedstaaten berücksichtigt wird. Die Europäische Union wird ferner im Hinblick auf die für 2005 anberaumte hochrangige Veranstaltung innovative Finanzierungsmethoden auf der Grundlage von Vorschlägen der Kommission sondieren.

65. Der Europäische Rat ruft im Hinblick auf die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele dazu auf, die Kohärenz der Entwicklungspolitik weiter zu verbessern, indem die bestehenden Konsultations- und Folgenabschätzungsmechanismen sowie die Verfahren zur Überprüfung aller einschlägigen politischen Strategien im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf Entwicklungsländer umfassender und systematischer genutzt werden.

66. Der Europäische Rat hebt erneut hervor, welche Bedeutung der Umsetzung der Agenda der Internationalen Konferenz für Bevölkerung und Entwicklung (ICPD) in Kairo und der Bekämpfung von HIV/AIDS im Hinblick auf die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele zukommt. Er begrüßt die diesbezüglichen Fortschritte und ruft die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sich im Rahmen der Vorbereitung der hochrangigen VN-Veranstaltung verstärkt zu engagieren.

VI. SONSTIGES

Gemeinsame Werte
67. Der Europäische Rat hat zustimmend zur Kenntnis genommen, dass der Vorsitz eine Reihe öffentlicher Aussprachen organisiert hat, die sich auf die europäische Identität und das Konzept der gemeinsamen Werte als Grundlage für die europäische Integration und Zusammenarbeit bezogen und bei denen Teilnehmer mit sehr unterschiedlichem Hintergrund und sehr unterschiedlichen Erfahrungen zu Wort kamen.

68. Der Europäische Rat hat die Ergebnisse dieser Aussprachen, den Bericht des Rates (Bildung) zu Bildung und Bürgersinn und die daran anschließenden Initiativen zur Kenntnis genommen; er begrüßt weitere Initiativen zur Förderung der Werte, die zu einem aktiven Bürgersinn in der Union beitragen. Der Europäische Rat ersucht die Europäische Kommission, die Ergebnisse der Aussprachen und die wichtigsten Erkenntnisse des Berichts bei der Ausarbeitung ihres künftigen Bürgerprogramms und ihrer Kommunikationsstrategie für 2005 zu berücksichtigen.

Konsularische Zusammenarbeit
69. Der Europäische Rat bekräftigt die Bedeutung einer verstärkten konsularischen Zusammenarbeit. Er begrüßt die im Rat erzielte Einigung über eine Zusammenlegung der konsularischen Kapazitäten und die Zusammenarbeit im Konsularbereich sowohl im Normalfall als auch in Krisenzeiten; dadurch können die Mitgliedstaaten der steigenden Nachfrage nach konsularischen Dienstleistungen wirksamer begegnen.

EU-Agentur für die Menschenrechte
70. Der Europäische Rat ruft zur weiteren Umsetzung der von den im Europäischen Rat vereinigten Vertretern der Mitgliedstaaten im Dezember 2003 erzielten Vereinbarung über die Errichtung einer EU-Agentur für die Menschenrechte auf, die im Hinblick auf die Verbesserung der Kohärenz und Schlüssigkeit der EU-Politik auf dem Gebiet der Menschenrechte eine wichtige Rolle übernehmen wird.

Europäischer Auswärtiger Dienst
71. Der Europäische Rat begrüßt die Tatsache, dass der Vorsitz, der Generalsekretär/Hohe Vertreter und die Kommission im Anschluss an die Unterzeichnung des Verfassungsvertrags die Arbeit an der Einrichtung eines Europäischen Auswärtigen Dienstes aufgenommen haben.

72. Er fordert den Generalsekretär/Hohen Vertreter, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diese vorbereitenden Arbeiten fortzusetzen und dabei insbesondere die wichtigsten Fragen, einschließlich des Aufgabenbereichs und der Struktur des künftigen Dienstes, zu ermitteln. Damit eine umfassende Einbindung der Mitgliedstaaten in diesen Prozess gewährleistet ist, werden auf den Tagungen des AStV zur Vorbereitung der Tagungen des Rates (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) regelmäßig Beratungen stattfinden.

73. Der Europäische Rat fordert den Generalsekretär/Hohen Vertreter und die Kommission auf, spätestens für seine Tagung im Juni 2005 gemeinsam einen Sachstandsbericht über diese vorbereitenden
Arbeiten zu erstellen und geeignete Maßnahmen zu treffen, um das Europäische Parlament über den Stand der Arbeiten auf dem Laufenden zu halten.
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ANLAGE I
ERKLÄRUNG ZUR UKRAINE
1. Die politisch Verantwortlichen und das Volk der Ukraine sind zur friedlichen Beilegung der politischen Krise in ihrem Land zu beglückwünschen. Diese friedliche Lösung ist im Rahmen des Rechtssystems der Ukraine und unter Wahrung der territorialen Unversehrtheit des Landes gefunden worden. Der Europäische Rat würdigt, dass die politisch Verantwortlichen und das Volk der Ukraine bereit waren, mit den internationalen Vermittlern zu diesem Zweck zusammenzuarbeiten. Es ist nun von größter Bedeutung, dass die positiven Entwicklungen sich fortsetzen und die ukrainischen Wähler sich nunmehr frei für den Kandidaten ihrer Wahl entscheiden können.

2. Der Europäische Rat appelliert daher an die ukrainischen Behörden sicherzustellen, dass die Wiederholung des zweiten Wahlgangs der Präsidentschaftswahlen am 26. Dezember 2004 im Einklang mit den Standards der OSZE und des Europarats für demokratische Wahlen erfolgt. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten bieten der OSZE/dem Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) ihre volle Unterstützung für die Wahlbeobachtung an, wozu auch die Entsendung einer beträchtlichen Zahl von internationalen Beobachtern gehört.

3. Die Europäische Union begrüßt die enge Zusammenarbeit zwischen den internationalen Vermittlern der Europäischen Union, des Europarats, der OSZE und der Nachbarländer, einschließlich der Russischen Föderation, die darauf abzielt, die Parteien dazu anzuhalten, eine politische Lösung zu finden.

4. Die Europäische Union hebt hervor, dass sie der Ukraine als wichtigem Nachbarn und Partner der EU große strategische Bedeutung beimisst. Die Europäische Union und die Ukraine haben ein gemeinsames Interesse daran, ihre politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Bindungen weiter zu stärken. Der Europäische Rat betont daher, dass die EU eine stärkere und besondere Beziehung anstrebt, bei der die neuen Möglichkeiten, die die Europäische Nachbarschaftspolitik bietet, in vollem Umfang genutzt werden.

5. Der Europäische Rat begrüßt, dass der Rat unlängst den Aktionsplan für die Ukraine gebilligt hat. Nach Abschluss freier und fairer Präsidentschaftswahlen wird bald eine Tagung des Kooperationsrats EU-Ukraine abgehalten, auf der der Aktionsplan lanciert und die Grundlage für eine intensivere Zusammenarbeit geschaffen werden soll. Der Europäische Rat sieht ferner erwartungsvoll konkreten Vorschlägen des Generalsekretärs/Hohen Vertreters und der Kommission entgegen, in denen Wege aufgezeigt werden, die Zusammenarbeit mit der Ukraine unter voller Berücksichtigung des Aktionsplans zu verstärken und damit die Beziehungen der Ukraine zur Europäischen Union zu vertiefen.
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ANLAGE II
ERKLÄRUNG ZUM FRIEDENSPROZESS IM NAHEN OSTEN
1. Der Europäische Rat begrüßt die jüngsten Bemühungen der palästinensischen Führung, einen demokratischen Übergang in den besetzten palästinensischen Gebieten sicherzustellen. Er fordert Israelis und Palästinenser auf, im Hinblick auf die palästinensischen Präsidentschaftswahlen im Januar weiterhin eng zusammenzuarbeiten, und zwar auch im Sicherheitsbereich. Die EU wird die Wahlen finanziell, technisch und politisch unterstützen, und ihre Beobachtermission wird – in Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedern des Quartetts und der internationalen Gemeinschaft – überprüfen, ob die Wahlen demokratisch, frei und fair sind. Der Europäische Rat begrüßt und unterstützt auch die Absicht der palästinensischen Behörde, Parlaments- und Kommunalwahlen abzuhalten.

2. Der Europäische Rat setzt sich nach wie vor dafür ein, dass mit Hilfe des im Fahrplan genannten Prozesses eine Zwei-Staaten-Lösung ausgehandelt wird, die zu einem unabhängigen, demokratischen und lebensfähigen palästinensischen Staat führt, der in Frieden und Sicherheit mit Israel und seinen anderen Nachbarn lebt. Die Parteien sollten diese Gelegenheit nutzen, um die Durchführung des Fahrplans zu beschleunigen und erneut einen echten politischen Prozess einzuleiten.

3. Der Europäische Rat ist unter Hinweis auf die von der EU vertretenen Standpunkte und in Zusammenarbeit mit dem Quartett und der internationalen Gemeinschaft bereit, gemäß den vom Europäischen Rat im März 2004 festgelegten Bedingungen einen israelischen Rückzug aus dem Gaza-Streifen und einem Teil des nördlichen Westjordanlands als ersten Schritt in dem Gesamtprozess zu unterstützen. Er ist ferner entschlossen, seine Friedensbemühungen zu verstärken und hierfür mit beiden Parteien und allen Nachbarländern eng zusammenzuarbeiten. Die Europäische Union wird das kurzfristige Maßnahmenprogramm weiter umsetzen, das der Europäische Rat im November gebilligt hat und das die Wahlen sowie die Bereiche Sicherheit, Reformen und Wirtschaft betrifft. Der Erfolg dieser Maßnahmen wird gegebenenfalls dadurch verstärkt, dass sie im Rahmen der breiteren politischen Perspektive durchgeführt werden.

4. Der Europäische Rat fordert den Hohen Vertreter und die Kommission auf, regelmäßig Berichte über die Fortschritte bei der Durchführung des kurzfristigen Maßnahmenprogramms und über die Ergebnisse der Konsultationen des Hohen Vertreters mit den Parteien, der internationalen Gemeinschaft und den anderen Mitgliedern des Quartetts vorzulegen. Er fordert die Parteien und die Geber auf, bei ihrer positiven und kooperativen Haltung zu bleiben. Das Engagement der EU und der internationalen Gemeinschaft für die Unterstützung des wirtschaftlichen und sozialen Wiederaufbaus in den palästinensischen Gebieten wird weiterhin einen entscheidenden Faktor darstellen.

5. Der Europäische Rat erinnert daran, dass ein umfassender Frieden auch Syrien und Libanon einbeziehen muss. Er weist ferner darauf hin, wie wichtig es ist, dass die Resolution 1559 (2004) des VN-Sicherheitsrats umgesetzt wird.

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