Diskriminierung v.a. muslimischer Jugendlicher beim Zugang zu Ausbildungsplätzen hin

Aus: Newsletter Nr. 1 / April 2012

Studie weist auf Diskriminierung v.a. muslimischer Jugendlicher beim Zugang zu Ausbildungsplätzen hin
Im Rahmen des Xenos-Projekts „Vielfalt bewegt“ befragte ein Team von Soziologen der Pädagogischen Hochschule Freiburg alle Ausbildungsbetriebe im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald nach ihren Einstellungskriterien für Auszubildende. 410 Betriebe nahmen an der schriftlichen Befragung teil. Die Ergebnisse wurden nun in der Studie „Toleriert und benachteiligt – Jugendliche mit Migrationshintergrund auf dem Ausbildungsmarkt im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald“ veröffentlicht.
Danach gaben zwar 94% aller Betriebe an, dass die Herkunft eines/r Auszubildenden bei einer Bewerbung unwichtig sei. Gleichzeitig zeigen die Ergebnisse, dass Jugendliche mit Migrationshintergrund von einem Teil der Betriebe direkt – weil sie Migrant/innen sind und indirekt – v.a. aufgrund ihrer islamischen Religionszugehörigkeit – diskriminiert werden. So lehnten es 15% der Betriebe ausdrücklich ab, Jugendliche als Auszubildende einzustellen, die den Islam praktizieren; 42% der Betriebe zeigten sich nicht bereit, weibliche Auszubildende einzustellen, „die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen“.
Die überwiegende Mehrheit der Betriebe (96%) charakterisierte die Einstellung ihrer Mitarbeiter/innen gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund als „aufgeschlossen und tolerant“. Dass sie ihre Ausbildungsplätze dennoch bevorzugt an deutschstämmige Jugendliche vergeben würden, begründeten 19% aller Betriebe mit ihrem wirtschaftlichen Tätigkeitsfeld bzw. 13% wegen befürchteter Negativwirkungen auf das „Betriebsklima“.
Die Studie kommt zur Empfehlung, Informationsangebote zu entwickeln, mit denen die Betriebe für die Problematik der Diskriminierung migrantischer Jugendlicher sensibilisiert sowie motiviert werden, sich für eine nicht-diskriminierende Einstellungspraxis zu engagieren. Zur Verbesserung der Ausbildungschancen von Jugendlichen mit Migrationshintergrund sei es erforderlich, Betriebe bei der Implementierung von Konzepten der interkulturellen Öffnung bzw. von Anti-Diskriminierungskonzepten zu unterstützen. Betriebe, die bislang keine Erfahrungen mit migrantischen Jugendlichen haben, sollten zudem motiviert werden, diesen Praktika anzubieten. Angesichts der Diskriminierungsbereitschaft gegenüber praktizierenden Muslimen wird die Entwicklung von geeigneten Konzepten empfohlen, mit denen Betriebe für diese Problematik sensibilisiert und zu einer aktiven Auseinandersetzung mit ihren Haltungen gegenüber dem Islam motiviert werden.

Quelle: