{"id":4682,"date":"2011-09-26T09:48:54","date_gmt":"2011-09-26T06:48:54","guid":{"rendered":"http:\/\/www.turkishforum.com.tr\/de\/content\/?p=4682"},"modified":"2011-09-26T09:48:54","modified_gmt":"2011-09-26T06:48:54","slug":"eu-kommission-verscharfungen-des-auslanderrechts-auf-turken-nicht-anwendbar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.turkishnews.com\/de\/content\/2011\/09\/26\/eu-kommission-verscharfungen-des-auslanderrechts-auf-turken-nicht-anwendbar\/","title":{"rendered":"EU-Kommission Versch\u00e4rfungen des Ausl\u00e4nderrechts auf T\u00fcrken nicht anwendbar"},"content":{"rendered":"<p><strong>EU-Kommission<\/strong><br \/>\n<strong> Versch\u00e4rfungen des Ausl\u00e4nderrechts auf T\u00fcrken nicht anwendbar<\/strong><\/p>\n<p>Stellungnahme der EU-Kommission: Ausl\u00e4nderrechtliche Versch\u00e4rfungen wie Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug sind auf t\u00fcrkische Staatsb\u00fcrger nicht anwendbar. Sie versto\u00dfen gegen Europarecht.<br \/>\nDie Linkspartei fordert Konsequenzen.<\/p>\n<p>Sch\u00f6ne Gr\u00fc\u00dfe<br \/>\nS\u00fcleyman Kosar<\/p>\n<p>Nahezu die gesamte Fachwelt, zahlreiche nationale Gerichte, der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages sind sich einig darin, dass ausl\u00e4nderrechtlichen Versch\u00e4rfungen der vergangenen Jahre auf t\u00fcrkische Staatsb\u00fcrger nicht anwendbar sind. Nur die Bundesregierung sieht das anders \u2013 noch.<br \/>\nEU-Kommission widerspricht Bundesregierung\u2028Aus einer jetzt bekannt gewordenen Stellungnahme der EU-Kommission an den Europ\u00e4ischen Gerichtshof vom 29. Juli 2011, die dem MiGAZIN vorliegt, l\u00e4sst sich nun ebenfalls folgern, dass zahlreiche aufenthaltsrechtliche Beschr\u00e4nkungen in Bezug auf t\u00fcrkische Staatsb\u00fcrger gegen EU-Recht versto\u00dfen. Damit ger\u00e4t die Bundesregierung, die sich ohnehin stark in Erkl\u00e4rungsnot befindet, weiter unter Druck.<br \/>\nHintergrund des Ganzen ist ein Abkommen zwischen der Europ\u00e4ischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) mit der T\u00fcrkei, das sogenannte Assoziationsabkommen (ARB 1\/80). Darin ist geregelt, dass EU-Staaten die Arbeitnehmerfreiz\u00fcgigkeit t\u00fcrkischer Staatsb\u00fcrger nicht einschr\u00e4nken d\u00fcrfen (Verschlechterungsverbot).<br \/>\nWeitereichende Folgen\u2028Die Bundesregierung vertrat bisher die Meinung, dass das Verschlechterungsverbot nur f\u00fcr Arbeitnehmer gilt, die sich bereits in Deutschland aufhalten und nicht auf Zuwanderungswillige aus dem Ausland. Die EU-Kommission sieht das jedoch anders. Das Verbot greife bereits dann, wenn der t\u00fcrkische Staatsb\u00fcrger beabsichtigt, von dieser Freiz\u00fcgigkeit Gebrauch zu machen.<br \/>\nDamit erstreckt sich das Verschlechterungsverbot, entgegen dem bisherigen Vorbringen der Bundesregierung, auch auf Personen, die in das Bundesgebiet einreisen wollen. F\u00fcr die Praxis hat das weitreichende Folgen. So etwa die j\u00fcngste Anhebung der Ehebestandszeit, die Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug oder der Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen f\u00fcr die Niederlassungserlaubnis.<br \/>\nPure Heuchelei\u2028F\u00fcr die migrationspolitische Sprecherin der Linkspartei, Sevim Da\u011fdelen, ist die Haltung und das Vorgehen der Bundesregierung \u201epure Heuchelei\u201c. St\u00e4ndig werde von Migranten die Beachtung der Rechtsordnung eingefordert. Dabei missachte die Bundesregierung selbst aus politischem Kalk\u00fcl bewusst europ\u00e4isches Recht.<br \/>\n\u201eDie seit 2007 geltende Beschr\u00e4nkung des Familiennachzugs durch die Einf\u00fchrung von Sprachnachweisen im Ausland ist damit eindeutig auf t\u00fcrkische Staatsangeh\u00f6rige nicht anwendbar \u2013 wie auch zahlreiche weitere Gesetzesversch\u00e4rfungen\u201c, stellt auch die Linkspolitikerin fest. Nun m\u00fcsse die Bundesregierung ihre jahrzehntelange Hinhalte- und Verweigerungspolitik in Bezug auf die Rechte t\u00fcrkischer Staatsangeh\u00f6riger aufgeben.<br \/>\n\u00dcber kurz oder lang \u2026\u2028Dass die EU-Kommission der Rechtsauffassung der Bundesregierung widerspricht, k\u00f6nne nicht ignoriert werden. Da\u011fdelen stellt die Bundesregierung zur Rede. In einer parlamentarischen Anfrage m\u00f6chte sie wissen, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus der Kommissionsstellungnahme zieht.<br \/>\nSollte die Bundesregierung an ihrer bisherigen Haltung festhalten, d\u00fcrfte es \u00fcber kurz oder lang darauf hinauslaufen, dass der Europ\u00e4ische Gerichtshof eine verbindliche Entscheidung f\u00e4llt. Und sollte er seiner bisherigen Rechtsprechung treu bleiben, wonach es aussieht, erwartet die Bundesregierung eine schallende Ohrfeige, die ihre bisherige Integrationspolitik fast vollst\u00e4ndig auf den Kopf stellen d\u00fcrfte.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>EU-Kommission Versch\u00e4rfungen des Ausl\u00e4nderrechts auf T\u00fcrken nicht anwendbar Stellungnahme der EU-Kommission: Ausl\u00e4nderrechtliche Versch\u00e4rfungen wie Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug sind auf t\u00fcrkische Staatsb\u00fcrger nicht anwendbar. Sie versto\u00dfen gegen Europarecht. Die Linkspartei fordert Konsequenzen. 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