{"id":2347,"date":"2010-11-10T11:56:35","date_gmt":"2010-11-10T09:56:35","guid":{"rendered":"http:\/\/www.turkishforum.com.tr\/de\/content\/?p=2347"},"modified":"2014-01-01T22:45:13","modified_gmt":"2014-01-01T20:45:13","slug":"menschenrechte-grundlage-der-debatte-um-integration-und-zuwanderung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.turkishnews.com\/de\/content\/2010\/11\/10\/menschenrechte-grundlage-der-debatte-um-integration-und-zuwanderung\/","title":{"rendered":"Menschenrechte Grundlage der Debatte um Integration und Zuwanderung"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-2371\" title=\"Beate_Rudolf_thumb1497_12\" src=\"https:\/\/www.turkishnews.com\/de\/content\/wp-content\/uploads\/2010\/11\/Beate_Rudolf_thumb1497_12.jpg\" alt=\"\" width=\"96\" height=\"127\" \/><\/p>\n<p>Prof. Dr. Beate Rudolf \u00a9 DIMR\/ S. Pietschmann<\/p>\n<p><strong>Stellungnahme<br \/>\nMenschenrechte m\u00fcssen Grundlage der Debatte um Integration und Zuwanderung sein<\/strong><br \/>\nRessentiments gegen\u00fcber Muslimen, wahlweise und austauschbar verwendet auch gegen\u00fcber &#8222;T\u00fcrken&#8220; und &#8222;Arabern&#8220;, werden zunehmend \u00f6ffentlich ausgesprochen. Inzwischen betreiben auch im politischen Raum einzelne Akteure eine solche Stigmatisierung von ganzen Bev\u00f6lkerungsgruppen. So wird eine Stimmung der Abwertung und Ausgrenzung von Menschen erzeugt und einer Spaltung der Gesellschaft Vorschub geleistet. \u00c4u\u00dferungen und Ver\u00f6ffentlichungen, die Ausgrenzung und Diskriminierung von Menschen forcieren und damit deren Abwertung bef\u00f6rdern, kann eine auf Menschenrechten basierende Gesellschaft nicht hinnehmen. Das Deutsche Institut f\u00fcr Menschenrechte erinnert daher an die Menschenrechte als Grundlage f\u00fcr die gegenw\u00e4rtige Integrations- und Zuwanderungsdebatte.<br \/>\nI.<br \/>\nZu oft wird derzeit in Frage gestellt, was vor einigen Wochen in der \u00d6ffentlichkeit und in der Politik noch selbstverst\u00e4ndlich erschien: die Gleichheit aller Menschen und der Respekt vor der Individualit\u00e4t, Freiheit und W\u00fcrde jedes Einzelnen. Es geht dabei um fundamentale Grunds\u00e4tze unserer Verfassungsordnung und damit um Grundlagen eines demokratischen und auf Menschenrechten ruhenden Gemeinwesens, das in den vergangenen Jahrzehnten in Deutschland entwickelt und gefestigt wurde. Dem Grundgesetz und der Kodifizierung universell g\u00fcltiger Menschenrechte nach 1945 liegen die Einsicht und Anerkennung zugrunde, dass alle Menschen in ihrer W\u00fcrde und in ihren Rechten gleich sind. Diese Grunds\u00e4tze und damit das Verbot von Diskriminierung bilden das Fundament einer demokratischen Gesellschaftsordnung.<br \/>\nWer Menschen zu Gruppen zusammenfasst und ihnen aufgrund ihrer Religionszugeh\u00f6rigkeit, ihrer &#8222;Kultur&#8220; oder ihres Herkunftsstaates pauschal bestimmte Eigenschaften zuschreibt, wie etwa Integrationsunf\u00e4higkeit, negiert fundamentale v\u00f6lker- und verfassungsrechtliche Prinzipien der Gleichheit und Nichtdiskriminierung. Wer Menschen so kategorisiert und stigmatisiert, spricht ihnen ihre W\u00fcrde ab.<br \/>\nII.<br \/>\nSofern es in der Debatte um die Einwanderungspolitik Deutschlands geht, wird teilweise der gegenw\u00e4rtige Zustand verzerrt dargestellt. Nicht selten wird etwa ein Bild gezeichnet, wonach Zuwanderung nach Deutschland bisher keiner Steuerung unterliege, so dass Menschen einfach nach Deutschland einwandern und hier Sozialleistungen beziehen k\u00f6nnten. Dies ist aber nicht der Fall.<br \/>\nGleichzeitig werden Vorschl\u00e4ge f\u00fcr eine Ver\u00e4nderung der Zuwanderungspolitik gemacht, als ob der Gesetzgeber bei der Gestaltung von Zuwanderung und Aufenthalt v\u00f6llig frei w\u00e4re. Solche Vorschl\u00e4ge ignorieren, dass Deutschland menschenrechtlichen und fl\u00fcchtlingsrechtlichen Bindungen unterliegt. Diese Bindungen ergeben sich nicht nur aus internationalen und europ\u00e4ischen Menschenrechtsnormen, sondern auch aus dem Grundgesetz.<br \/>\nMenschenrechtliche und fl\u00fcchtlingsrechtliche Bindungen haben zur Folge, dass Deutschland Menschen Schutz und Aufenthalt zu gew\u00e4hrleisten hat, wenn sie andernfalls \u2013 etwa in ihrem Herkunftsstaat \u2013 existenziellen Bedrohungen ausgesetzt sind, wie der Folter oder anderer Gefahren f\u00fcr Leib, Leben oder Freiheit. Diese durch Deutschland einzuhaltenden Schutzgarantien sind vor allem in Artikel 3 der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention, in Artikel 7 des Internationalen Paktes \u00fcber b\u00fcrgerliche und politische Rechte, in der Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention wie auch im Grundgesetz verankert.<br \/>\nAuch im Bereich des Ehegatten- und Familiennachzugs unterliegt Deutschland menschenrechtlichen Bindungen. Diese ergeben sich aus dem Schutz des Familienlebens, der in etlichen Menschenrechtsnormen verankert ist, etwa in Artikel 8 der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention, in Artikel 17 des Internationalen Paktes \u00fcber b\u00fcrgerliche und politische Rechte und in Artikel 6 des Grundgesetzes.<br \/>\nEntscheidet sich Deutschland dazu, etwa zur Anwerbung von Fachkr\u00e4ften, eine aktivere Zuwanderungspolitik zu betreiben als bisher, w\u00e4re es \u2013 anders als es teilweise suggeriert wird \u2013 menschenrechtlich unzul\u00e4ssig, Menschen aufgrund der Zuschreibung von Eigenschaften, die an die Religionszugeh\u00f6rigkeit, \u201eKultur\u201c oder ihren Herkunftsstaat ankn\u00fcpfen, von der M\u00f6glichkeit der Zuwanderung auszuschlie\u00dfen.<br \/>\nIII.\u2028 \u2028Deutschland ist als Vertragsstaat zahlreicher Menschenrechtsabkommen wie der UN-Anti-Rassismus-Konvention und des Internationalen Paktes \u00fcber b\u00fcrgerliche und politische Rechte umfassende staatliche Verpflichtungen eingegangen. Menschenrechte m\u00fcssen st\u00e4ndig beachtet, gew\u00e4hrleistet, praktiziert und verteidigt werden. Das bedeutet, dass der Staat Rassismus und Diskriminierung im politischen Raum und im \u00f6ffentlichen Leben entgegentreten und Ma\u00dfnahmen ergreifen muss, die Rassismus vorbeugen.<br \/>\nStereotypisierungen und Stigmatisierungen von Menschengruppen aufgrund ihrer Religionszugeh\u00f6rigkeit, &#8222;Kultur&#8220; oder nationalen Herkunft durch den Staat und seine Repr\u00e4sentanten stehen im Widerspruch zu den menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands. Diese politischen Akteure sind in der Pflicht, in der Bev\u00f6lkerung existierende Vorbehalte und Bef\u00fcrchtungen aufzugreifen und angemessen mit ihnen umzugehen. Das bedeutet, stereotype Darstellungen nicht zu bekr\u00e4ftigen, sondern sie durch pr\u00e4zise und differenzierte Beitr\u00e4ge zur \u00f6ffentlichen Debatte zu widerlegen und Stigmatisierungen klar entgegenzutreten. \u2028\u2028Es sollte beispielsweise vermittelt werden, dass die Wirklichkeit vielschichtiger ist, als sie in der gegenw\u00e4rtigen Debatte oft gezeichnet wird. Dazu geh\u00f6rt etwa, dass es &#8222;die Muslime&#8220; genauso wenig gibt wie &#8222;den Islam&#8220;. Oder dass Erfolg oder Misserfolg im Bildungssystem oder auf dem Arbeitsmarkt viele Ursachen haben k\u00f6nnen \u2013 pers\u00f6nliche, gesellschaftliche und strukturelle. Nur durch Pr\u00e4zision bei der Beschreibung von Sachlagen und Problemen lassen sich angemessene L\u00f6sungen entwickeln. Wer in der \u00f6ffentlichen Debatte auf der Basis falscher Tatsachenbehauptungen politische Forderungen aufstellt, missachtet Verantwortung und Rationalit\u00e4t, die f\u00fcr die Entscheidungsfindung in einem demokratischen Rechtsstaat unverzichtbar sind.<br \/>\nIV.\u2028\u2028Regierung und Parlament sind besonders aufgefordert, die Koordinaten, die sich durch die momentane Debatte verschoben haben, wieder zurechtzur\u00fccken. Es ist ihre Aufgabe, Ausgrenzung und Diskriminierung entgegenzutreten, um den Schutz vor Diskriminierung als fundamentalen Grundsatz unserer Gesellschaftsordnung aufrecht zu erhalten. Den Medien kommt hier eine wichtige Aufkl\u00e4rungs- und Kontrollfunktion zu, der sie durch faktengetreue, faire und kritische Berichterstattung und durch Reflexion der eigenen Rolle in der Debatte gerecht werden k\u00f6nnen. Au\u00dferdem k\u00f6nnen und sollten sich Parteien, Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften und Religionsgemeinschaften klar gegen Diskriminierung und Ausgrenzung aussprechen. Nur auf diese Weise kann der in den vergangenen Wochen verschobene Rahmen der \u00f6ffentlichen Debatte um Integration und Zuwanderung wieder auf sein menschenrechtliches und verfassungsrechtliches Fundament zur\u00fcckgef\u00fchrt werden.\u2028\u2028Berlin, 19. Oktober 2010\u2028\u2028Autor, Autorin:\u2028Dr. Hendrik Cremer, Wissenschaftlicher Referent am Deutschen Institut f\u00fcr Menschenrechte\u2028Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts f\u00fcr Menschenrechte<br \/>\nDeutsches Institut f\u00fcr Menschenrechte\u2028Zimmerstrasse 26\/27\u202810969 Berlin\u2028Telefon: 030 25 93 59 &#8211; 0\u2028Fax: 030 25 93 59 59<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Prof. Dr. Beate Rudolf \u00a9 DIMR\/ S. 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