{"id":2117,"date":"2010-11-04T14:38:51","date_gmt":"2010-11-04T12:38:51","guid":{"rendered":"http:\/\/www.turkishforum.com.tr\/de\/content\/?p=2117"},"modified":"2014-01-01T22:43:41","modified_gmt":"2014-01-01T20:43:41","slug":"anerkennung-auslandischer-berufsabschlusse","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.turkishnews.com\/de\/content\/2010\/11\/04\/anerkennung-auslandischer-berufsabschlusse\/","title":{"rendered":"Anerkennung ausl\u00e4ndischer Berufsabschl\u00fcsse"},"content":{"rendered":"<p>Gesetzentwurf 10%092010_20101015084950<\/p>\n<p>Informationen zum ersten Gesetzentwurf zur Anerkennung ausl\u00e4ndischer Berufsabschl\u00fcsse, der jetzt vom Bundesministerium f\u00fcr Bildung und Forschung vorgelegt wurde.<\/p>\n<p><strong>Anerkennung ausl\u00e4ndischer Berufsabschl\u00fcsse<\/strong><\/p>\n<p>1.\tGr\u00fcnde f\u00fcr das Gesetzgebungsvorhaben<\/p>\n<p>In vielen Bereichen zeichnet sich ein hoher Fachkr\u00e4ftebedarf ab. Neben der Anwerbung ausl\u00e4ndischer Fachkr\u00e4fte, ist es mindestens so wichtig, dass wir alle Qualifikationspotenziale im Inland aktivieren und besser nutzen. Dabei m\u00fcssen wir auch die beruflichen Qualifikationen in den Blick nehmen, die Menschen aus dem Ausland mitbringen: Viele der nach Deutschland Zugewanderten und auch viele Deutsche haben in anderen L\u00e4ndern gute berufliche Qualifikationen und Abschl\u00fcsse erworben. Die k\u00f6nnen sie aber oft auf dem deutschen Arbeitsmarkt nicht optimal verwerten, weil Bewertungsma\u00dfst\u00e4be und Bewertungsverfahren fehlen. Wir sch\u00e4tzen dieses Potenzial auf rund 300 000 Menschen.<br \/>\nBisher hat nur ein Teil der Fachkr\u00e4fte, die mit Auslandsqualifikationen nach Deutschland kommen, einen Anspruch auf Bewertung und Zertifizierung ihrer Berufsabschl\u00fcsse und Qualifikationen. Zudem sind die bisherigen Regelungen wenig einheitlich und f\u00fchren in vielen F\u00e4llen zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen. Wir wollen erreichen, dass k\u00fcnftig f\u00fcr Arbeitgeber und Betriebe nachvollziehbare und bundesweit einheitliche Bewertungen zu den mitgebrachten ausl\u00e4ndischen Qualifikationen zur Verf\u00fcgung stehen.<br \/>\nPolitisch im Fokus stehen die Berufe, in denen bereits jetzt ein Mangel an qualifizierten Fachkr\u00e4ften besteht, etwa bei den Medizin- und Erziehungsberufen, im Pflegebereich und bei den sogenannten MINT-Berufen. Das Bundesgesetz wird sich jedoch auf alle bundesrechtlich geregelten Berufe beziehen und hier \u2013 unabh\u00e4ngig von der Staatsangeh\u00f6rigkeit \u2013 einen allgemeinen Anspruch auf Bewertung beruflicher Auslandsqualifikationen schaffen.<\/p>\n<p>Die Fachkr\u00e4fte m\u00fcssen sich an deutschen Ausbildungs- und  Qualit\u00e4tsstandards messen lassen. Es sind diese Standards, zu denen im Ausland erworbene Berufsabschl\u00fcsse und Qualifikationen in Verh\u00e4ltnis gesetzt werden sollen. Es geht also mit diesem Gesetzgebungsvorhaben nicht darum, dass Un- oder Angelernte aus dem Ausland einen deutschen Abschluss oder eine Zertifizierung  erhalten.<\/p>\n<p>2.\tEinzelheiten des Entwurfs aus dem BMBF<\/p>\n<p>Der Entwurf ist als sogenanntes Artikelgesetz konzipiert. Artikel 1 wird ein allgemeines \u201eGesetz \u00fcber die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen\u201c enthalten. Es enth\u00e4lt allgemeine Regelungen zu den Voraussetzungen der Feststellung der Gleichwertig\u00ackeit im Ausland erworbener Berufsqualifikationen. Zudem gibt es f\u00fcr die nicht reglementierten Berufe (BBiG-Berufe und z.T. Handwerk) erstmals einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf eine Bewertung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und enth\u00e4lt Verfahrensregelungen. Die folgenden Artikel sollen \u00c4nderungen der auf Bundesebene geregelten Berufsgesetze und Verordnungen beinhalten. Daf\u00fcr ist BMBF auf die Mitarbeit anderer Ressorts und der L\u00e4nder angewiesen, da dort Zust\u00e4ndigkeiten f\u00fcr bestimmte Berufsgruppen liegen.<\/p>\n<p>Der Gesetzentwurf sieht klare und einheitliche Kriterien f\u00fcr die Bewertung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen vor. Durch diese Vereinheitlichung der Kriterien werden die bis dato bestehenden Unterschiede zwischen verschiedenen Berufs- und Personengruppen so weit wie m\u00f6glich aufgel\u00f6st und ein transparentes und nachvollziehbares Verfahren sowohl f\u00fcr den Migranten als auch f\u00fcr die Arbeitgeber und Betriebe geschaffen. Es geht uns aber nicht nur um die Fachkr\u00e4fte, die bereits im Land leben. Es geht auch um die, die k\u00fcnftig zu uns kommen. Auch bei denen soll k\u00fcnftig m\u00f6glichst fr\u00fch festgestellt werden, was jeder Einzelne kann.<\/p>\n<p>Es geht um ein unb\u00fcrokratisches Verfahren. Deshalb ist geplant, die bereits bestehenden und funktionierenden Strukturen im Bereich Anerkennung f\u00fcr das neue Gesetz zu nutzen. Dies bedeutet, dass die f\u00fcr die jeweilige Berufsausbildung und den Berufszugang zust\u00e4ndigen Kammern und Beh\u00f6rden die vorgesehen Verfahren umsetzen werden. Dies bietet vor allem drei Vorteile: Zum einen sind die jeweiligen Kammern und Beh\u00f6rden \u201enah dran\u201c, wenn es um die Beurteilung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen geht. Zum anderen ist davon auszugehen, dass Arbeitgeber und Unternehmen einer Entscheidung der jeweiligen Kammern und Beh\u00f6rden mehr Vertrauen entgegen bringen werden als wenn die Bewertung von einer \u201efachfremden\u201c Stelle getroffen w\u00fcrde. Und zum dritten vermeiden wir zus\u00e4tzliche B\u00fcrokratie durch den Aufbau neuer Stellen.<br \/>\nUm Interessierten das Verfahren soweit als m\u00f6glich zu vereinfachen, ist geplant, f\u00fcr alle Einrichtungen, die insbesondere auch Migrantinnen und Migranten erreichen (z.B. Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden, Migrationserstberatungsstellen, Auslandsvertretungen) sowie auch \u00fcber ein Internetportal entsprechendes Informationsmaterial zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n<p>Es geht um ein z\u00fcgiges Verfahren. Die Entscheidung muss innerhalb von drei Monaten nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen ergehen.<\/p>\n<p>Es ist vorgesehen, dass die Antragsteller\/innen in den F\u00e4llen, in denen sich eine Auslandsqualifikation als nicht gleichwertig erweist, \u00fcber die im Verh\u00e4ltnis zur deutschen Ausbildung bestehenden Fehlstellen zu informieren sind, damit sie sich entsprechend nachqualifizieren k\u00f6nnen. In den reglementierten Berufen \u2013 d.h. in den Berufen, in denen der Berufszugang staatlich geregelt ist \u2013 werden Anpassungsqualifizierungen ein Instrument sein, um wesentliche Unterschiede in der Qualifikation auszugleichen und so den Berufszugang zu erreichen. Ein allgemeiner Anspruch auf Nachqualifizierung ist jedoch nicht vorgesehen und unter Gesichtspunkten der Inl\u00e4nderdiskriminierung auch nicht zu begr\u00fcnden. Daneben sollen Beratungsangebote f\u00fcr Ausgleichma\u00dfnahmen und sonstige Nachqualifizierungs- und Fortbildungsma\u00dfnahmen sowie zu entsprechenden F\u00f6rderm\u00f6glichkeiten geschaffen werden.<\/p>\n<p>Das Bundesgesetz wird sich nur auf Berufe, die auf Bundesebene geregelt sind, beziehen also insb. auf (akademische) Heilberufe, Pflegekr\u00e4fte, Ausbildungsberufe nach dem BBiG oder der Handwerksordnung. Parallel sind auch die L\u00e4nder gefordert. Sie sind f\u00fcr die berufsrechtlichen Regelungen z.B. f\u00fcr Lehrer, Ingenieure, Erzieher, Architekten zust\u00e4ndig. Die Zust\u00e4ndigkeit innerhalb der Bundesregierung ist wegen der spezifischen Berufsrechte breit verteilt. Federf\u00fchrend ist das BMBF. Aber auch die Mitarbeit insbesondere der Ressorts BMG, BMWi, BMI und BMJ sowie BMF, BMELV und BMVBS ist erforderlich.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gesetzentwurf 10%092010_20101015084950 Informationen zum ersten Gesetzentwurf zur Anerkennung ausl\u00e4ndischer Berufsabschl\u00fcsse, der jetzt vom Bundesministerium f\u00fcr Bildung und Forschung vorgelegt wurde. Anerkennung ausl\u00e4ndischer Berufsabschl\u00fcsse 1. Gr\u00fcnde f\u00fcr das Gesetzgebungsvorhaben In vielen Bereichen zeichnet sich ein hoher Fachkr\u00e4ftebedarf ab. 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