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    Gericht: „Islam-Holding“ hat Anleger sittenwidrig geschädigt

    17.8.2010 Gericht: „Islam-Holding“ hat Anleger sittenwidrig geschädigt Nürnberg/Fürth – Das Unternehmen versprach ein „gottgefälliges Investment“, am Ende ging es vor allem um privaten Profit: Eine sogenannte Islam-Holding muss nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg 13 000 Euro Schadenersatz an einen in Fürth lebenden Türken zahlen. Nach Ansicht des OLG war das Geschäftsmodell der Holding…