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    Aufenthaltstitel: Rückwirkende Aufhebung

    Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass der Aufenthaltstitel rückwirkend nicht aufgehoben werden kann, wenn keine Täuschung wie Scheinehe vorliegt. Dabei bezog sich das EuGH auf die “Assoziationsrechtliche Aufenthaltsrechte für türkische Staatsbürger vom 19. September 1980 zwischen der Türkei und der EU“. In der Entscheidungsbegründung heißt es: “Nach alledem ist auf die vom Gerichtshof umformulierten…